Elektroschrott weckt Begehrlichkeiten

15.08.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 204/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundesumweltministerium: Sekundärrohstoffe aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden immer wertvoller

Bundesumweltministerium: Sekundärrohstoffe aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden immer wertvoller

Ob Waschmaschine oder Mobiltelefon - fast alle Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Metallanteile. Diese sind bei dem derzeitigen Preisgefüge bei Altmetallen oft bares Geld wert, was zunehmend Begehrlichkeiten weckt. Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass Altgeräte nach dem Elektrogesetz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vollständig in die getrennte Sammlung der Kommunen oder - bei freiwilliger Rücknahme - dem Handel zu überlassen sind. Sie sind unverändert den Herstellern zur Rücknahme zu überlassen.

Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft haben dem Bundesumweltministerium mitgeteilt, dass bestimmte Elektroaltgeräte auf dem Weg zur Verwertung zunehmend geplündert oder ganz entwendet werden. Zusätzlich mehren sich Hinweise, dass Altmetallhändler nicht genehmigte gewerbliche Sammlungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durchführen. Das Ministerium stellt klar: Diese Praxis ist illegal. Alle an der Entsorgungskette Beteiligte sind aufgerufen, Verstöße den zuständigen Abfallbehörden vor Ort mitzuteilen.

Darüber hinaus war der ordnungsgemäße Umgang mit Bildschirmgeräten Gegenstand des Gesprächs. Alle Beteiligten bekräftigten, dass es Ziel des Elektrogesetzes ist, mit den Altgeräten so umzugehen, dass die wertvollen Teile für die Verwertung erhalten bleiben. Dabei dürfen keine mutwilligen Zerstörungen erfolgen und keine Verletzungsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entsorgungskette entstehen. Auf Seiten der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft soll geprüft werden, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um die ordnungsgemäße Behandlung gerade von Bildschirmgeräten sicherzustellen. Das Bundesumweltministerium wird in Kürze auch mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern über geeignete Maßnahmen beraten.

15.08.2006 | Pressemitteilung Nr. 204/06
https://www.bmuv.de/PM3067
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