Emissionen von Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sollen verringert werden
Das Bundeskabinett hat heute eine von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Umsetzung einer Luftqualitätsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung in erster Lesung bereits zugestimmt. Ziel der Verordnung ist die weitere Verbesserung unserer Atemluft. Die Emissionen der giftigen Schwermetalle Arsen, Cadmium, Nickel und Quecksilber sowie der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sollen deutlich verringert werden.
Die Länder werden mit der Verordnung verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zielwerte der Verordnung einzuhalten. Auch soll die Luftqualität in Reinluftgebieten möglichst gut erhalten werden. Über die ergriffenen Maßnahmen ist die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.
Bisher gab es für diese Schadstoffe keine europaweit geltenden Luftqualitätsstandards. Eine Regelung war deshalb überfällig. Die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserregend und die Schwermetalle Arsen, Cadmium, Nickel sowie Quecksilber können stark giftig wirken. Die Vorschriften zur flächendeckenden Ermittlung der Luftbelastung sind Voraussetzung für die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen durch die Länder.
Die Verordnung kann unter der Voraussetzung, dass der Bundestag in zweiter Lesung vom Bundesrat beschlossenen redaktionellen und klarstellenden Änderungen zustimmt, voraussichtlich noch in diesem Jahr Kraft gesetzt werden.