Bundeskabinett beschließt Entwurf für Gesetzespaket
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Entwürfe für das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und für das Aarhus-Vertragsgesetz beschlossen. Das Gesetzespaket ist die Voraussetzung für eine baldige Ratifizierung der Aarhus-Konvention.
Die im Oktober 2001 in Kraft getretene Aarhus-Konvention der UN gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen leichteren Zugang zu Informationen, beteiligt sie stärker an Verwaltungsentscheidungen und erleichtert den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Das nach der dänischen Stadt Aarhus benannte Übereinkommen sorgt damit für mehr Transparenz in umweltpolitischen Entscheidungen mit dem Ziel, eine höhere Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu erreichen.
Die Aarhus-Konvention wurde von allen EU-Mitgliedstaaten und auch der EU selbst unterzeichnet. Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzesentwürfen noch zustimmen, bevor das Übereinkommen förmlich ratifiziert werden kann. Als Vertragspartei der Aarhus-Konvention kann Deutschland künftig wichtige Felder der internationalen Umweltpolitik aktiv mitgestalten - mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr 2007 ist dies von besonderer Bedeutung.