Gabriel will Umweltrecht neu ordnen

05.07.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 175/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Umweltgesetzbuch in dieser Legislaturperiode

Umweltgesetzbuch in dieser Legislaturperiode

Nach Verabschiedung der Föderalismusreform will Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zügig angehen. Über Eckpunkte zu diesem Vorhaben berichtete Gabriel in der heutigen Kabinettsitzung. "Mein Ziel ist es, das deutsche Umweltrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen und – bei Wahrung eines anspruchsvollen Umweltschutzes – zu vereinfachen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Bürokratieabbau und Investitionsförderung", sagte Gabriel.

Das historisch gewachsene deutsche Umweltrecht ist kompliziert und wenig transparent. Es ist zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplittert und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, integrierte Umweltpolitik. Gabriel: "Die Föderalismusreform gibt uns jetzt die historische Chance, das UGB in die Tat umsetzen. Mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung wird der Bund auf den Gebieten des Naturschutz- und Wasserrechts erstmals Vollregelungen treffen können. Deshalb haben wir uns vorgenommen, diese beiden Rechtsgebiete den neuen Regelungskompetenzen des Bundes anzupassen und in das UGB einzubeziehen."

Vereinfachungen sind insbesondere beim Genehmigungsrecht geplant. Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine übergreifende "integrierte Vorhabengenehmigung" geben.

Gabriel: "Mit der Schaffung eines Umweltgesetzbuchs kommen wir langjährigen Forderungen nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Umweltrechts nach. Einfachere und überschaubarere Regelungs- und Verfahrensstrukturen bedeuten weniger Bürokratie und zugleich Erleichterungen für die Wirtschaft. Die Gewinner werden insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sein, die sich keine eigene Rechts- und Genehmigungsabteilungen leisten können und daher Mühe haben, sich im bestehenden Umweltrecht zurechtzufinden." Vereinfachung und Entbürokratisierung des Umweltrechts bedeuteten jedoch nicht, dass die Umweltstandards abgesenkt würden, betonte Gabriel.

05.07.2006 | Pressemitteilung Nr. 175/06
https://www.bmuv.de/PM3037
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