Dritte Stufe des Elektroschrott-Gesetzes tritt in Kraft
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen ab dem 1. Juli 2006 in neu gefertigten Produkten kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden.
Die Verbannung der Umweltgifte aus Elektrogeräten soll Mensch und Umwelt künftig noch stärker vor Schadstoffbelastungen schützen und die Recyclingfähigkeit der Produkte verbessern. Ausnahmen sieht die europäische Regelung nur für Stoffe vor, für die noch keine sinnvollen Alternativen entwickelt wurden. Die Zulassung solcher Ausnahmen wird von der EU-Kommission jeweils im Einzelfall entschieden, der aktuelle technisch-wissenschaftliche Fortschritt wird dabei berücksichtigt.
Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Hersteller bereits bei der Konzeption eines Produktes an die Entsorgungskosten denken. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher können bereits seit März dieses Jahres ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Hersteller und Importeure müssen die Altgeräte dort abholen und entsorgen - mit dem Ergebnis, dass die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen erheblich reduziert wird. Die jährliche Gesamtmenge an entsorgungspflichtigem Elektroschrott wird auf 1,8 Millionen Tonnen geschätzt.