30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen

19.06.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 159/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Astrid Klug zieht positive Bilanz

Astrid Klug zieht positive Bilanz

Eines der erfolgreichsten Instrumente für den weltweiten Artenschutz feiert einen runden Geburtstag: Am 20. Juni 1976, also vor 30 Jahren, trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. "Das Konzept des Übereinkommens ist aufgegangen", sagte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. In den vergangenen dreißig Jahren konnte der Rückgang von Populationen vieler Arten aufgehalten werden. "Bis heute ist keine in den Anhängen des Übereinkommens gelistete Art ausgestorben", betonte Klug.

Deutschland war einer der ersten Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, dem bislang 169 Staaten beigetreten sind. Es regelt mittlerweile die Ein- und Ausfuhr von rund 5.000 bedrohten Tier- und rund 28.000 Pflanzenarten, vom Handel mit lebenden Tieren und Pflanzen bis zum Touristensouvenir. "Deutschland hat seine Rolle als Vertragsstaat von Anfang an ernst genommen und ist in den vergangenen Jahren immer wieder treibende Kraft hinter der Weiterentwicklung des Übereinkommens gewesen", sagte Klug. Viele Unterschutzstellungen gehen auf deutsche Initiativen zurück, darunter der Schutz von gefleckten Raubkatzen, vieler Tropenholz- und Heilpflanzenarten oder der Störe, die durch den Kaviarhandel bedroht sind.

Aber nicht nur spektakuläre Handelsverbote für akut vom Aussterben bedrohte Arten, etwa für Elefanten, Pelztiere oder Krokodile haben zum Erfolg des Übereinkommens beigetragen. Als immer wichtiger hat sich auch der vorsorgende, kontrollierte Handel mit Tieren und Pflanzen erwiesen, der auf einer verantwortungsvollen Nutzung natürlicher Ressourcen beruht, ohne die Arten zu gefährden. "Deutschland hat sich immer wieder für den Vorsorgegedanken engagiert", so Klug. So wurden beispielsweise zusammen mit südafrikanischen Staaten Methoden zur nachhaltigen Wildsammlung der Teufelskralle, einer begehrten Heilpflanzenart entwickelt.

Das Übereinkommen ist ein scharfes Instrument gegen Übernutzung und Raubbau, belohnt aber auch diejenigen, die nachhaltig und zukunftsorientiert handeln. "Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben", betonte Klug.

19.06.2006 | Pressemitteilung Nr. 159/06
https://www.bmuv.de/PM3020
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