Bundeskabinett beschließt Entlastungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

14.06.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 152/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf entlastet die etwa 330 besonders stromintensiven Unternehmen und Bahnen noch stärker als bisher von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen. Diese Ersparnis steigt um 100 Millionen Euro auf einen Umfang von etwa 400 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sorgt das geänderte EEG dafür, dass den Unternehmen und privaten Stromverbrauchern von ihren Stromlieferanten nicht höhere Kosten in Rechnung gestellt werden als tatsächlich entstehen.

Gabriel: "Die Stromkosten sind für stark stromintensive Unternehmen bedeutende Produktionsfaktoren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mögliche Strompreiserhöhungen nicht weitergeben können. Die Entlastung der Unternehmen durch das EEG verbessert so die Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland".

Der Gesetzentwurf überträgt der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher neue Zuständigkeiten. Sie soll zukünftig sicherstellen, dass die Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien berechnen.

14.06.2006 | Pressemitteilung Nr. 152/06
https://www.bmuv.de/PM3013
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