Gabriel: Deutschland wird seinen Zuteilungsplan für den Emissionshandel fristgerecht abliefern

20.05.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 114/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Absage an Vorschläge zur Aushöhlung des Handelssystems

Absage an Vorschläge zur Aushöhlung des Handelssystems

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat angekündigt, dass Deutschland den Zuteilungsplan für die zweite Stufe des Emissionshandels fristgerecht bis zum 30. Juni bei der Europäischen Kommission melden werde. Beim informellen Treffen der EU-Umweltminister in Wien wies Gabriel heute alle Vorschläge zurück, die zu einer Aushöhlung des Emissionshandels führen würden.

Auf dem zweitätigen informellen Umweltrat, zu dem die österreichische Präsidentschaft eingeladen hatte, war der Emissionshandel Gegenstand einer intensiven Aussprache. Dabei versicherten alle Umweltminister, dass ihre Regierungen den Verpflichtungen aus der Emissionshandels-Richtlinie nachkommen und ihren Zuteilungsplan für die zweite Handelsperiode fristgerecht nach Brüssel melden würden.

Bundesumweltminister Gabriel rief die EU- Kommission auf, die Zuteilungspläne der Mitgliedsstaaten sorgfältig darauf zu prüfen, ob sie tatsächlich zur Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der Staaten führen. Eine wettbewerbswidrige Zuteilung zugunsten einzelner Branchen müsse verhindert werden. "Die Zuteilung mit Emissionszertifikaten muß so erfolgen, dass jedes Land seine Klimaschutzverpflichtungen gemäß der Lastenverteilung innerhalb der EU erfüllt", sagte Gabriel. Die Kommission sicherte in der Debatte eine solche Prüfung zu.

Energisch wandte sich Gabriel gegen Vorschläge, die das System des Emissionshandels aushöhlen würden. Dazu gehöre auch die Idee, den Zertifikatepreis durch eine drastische Absenkung der Sanktionsgebühr auf 20 Euro je Tonne CO2 amtlich festzulegen. Nach der EU-Richtlinie muss ein Anlagenbetreiber, der zum Abrechnungstermin nicht über genügend Zertifikate für den CO2-Ausstoß seiner Anlage verfügt, eine Strafgebühr von 100 Euro je Tonne CO2 zahlen. "Eine amtliche Festlegung des Zertifikatepreises würde nicht nur die marktwirtschaftliche Funktion des Emissionshandels aushöhlen. Sie würde auch dazu führen, dass sich Anlagenbetreiber von ihren Reduktionsverpflichtungen freikaufen können statt sie zu erfüllen. Das hat mit Klimaschutz nichts zu tun", so Gabriel.

20.05.2006 | Pressemitteilung Nr. 114/06
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