Einwegpfand wird für Verbraucher einfacher

28.04.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 090/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Neue Regeln ab 1. Mai in Kraft

Neue Regeln ab 1. Mai in Kraft

Zum 1. Mai 2006 endet die Übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung und einige neue Regeln treten in Kraft. Damit werden die so genannten "Insellösungen" beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden. Geschäfte, die pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig sind sie zur Pfanderstattung verpflichtet. Umgekehrt gilt: Wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Nach wie vor gilt die Schutzklausel für kleinere Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von den Marken und aus solchen Materialien zurüc!knehmen, die sie selbst in ihrem Angebot haben.

Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen beziehungsweise Dosen ebenfalls pfandpflichtig. Das gilt beispielsweise für Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser sowie für so genannte Alcopops. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben weiterhin Säfte, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons.

28.04.2006 | Pressemitteilung Nr. 090/06
https://www.bmuv.de/PM2950
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