Bundesumweltministerium legt Entwurf für Zuteilung von CO2-Zertifikaten vor
Die Energieversorger und Industrieunternehmen müssen in den nächsten Jahren den Ausstoß von Kohlendioxid weiter reduzieren und dürfen insgesamt maximal 495,5 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr emittieren - ca. 3% weniger als in den Jahren 2000 bis 2002. Das sieht der Entwurf für die Zuteilung von CO2-Zertifikaten an die beteiligten Unternehmen für die Jahre 2008 bis 2012 vor, den das Bundesumweltministerium gestern veröffentlicht hat. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Damit wird Deutschland auch künftig seiner Vorreiterrolle beim Klimaschutz gerecht. Wir verstärken die Anreize für Investitionen in hocheffiziente und klimafreundliche Kraftwerke. Das kommt nicht nur dem Klima zugute, sondern gibt auch der Wirtschaft Impulse und schafft zukunftssichere Arbeitsplätze. Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument und ermöglicht es den Unternehmen, CO2-Minderungen dort vorzunehmen, wo es am kostengünstigsten ist."
Mit dem Nationalen Allokationsplan (Zuteilungsplan) werden die CO2-Emissionsziele für die zweite Handelsperiode des europäischen Emissionshandelssystems festgelegt. Der Plan beinhaltet Emissionsobergrenzen für alle Sektoren (Energie, Industrie, Verkehr, Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen) und enthält auch die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate an die teilnehmenden Unternehmen. Ein beteiligtes Unternehmen kann CO2 nur ausstoßen, wenn es die Zertifikate dafür besitzt. Emittiert eine Anlage mehr CO2, müssen Zertifikate dazu gekauft werden, wird weniger Kohlendioxid ausgestoßen, können diese verkauft werden.
Insgesamt werden in den Jahren 2008 bis 2012 jährlich 495,5 Mio. t CO2 an die vom Emissionshandel erfassten Anlagen zugeteilt. Darin enthalten sind auch die Zuteilungen für Anlagen, die in dieser Zeit zusätzlich am Emissionshandel teilnehmen werden (z. B. Cracker-Anlagen der chemischen Industrie). Die Bereiche Energie und Industrie erbringen damit eine Minderungsleistung von insgesamt 15 Mio. t CO2 pro Jahr (3% verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002). Gabriel: "Mit diesen Emissionsobergrenzen sind wir auf gutem Wege, unser anspruchsvolles Klimaschutzziel zu erreichen." Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2012 um 21% gegenüber 1990 zu reduzieren.
Mit dem Zuteilungsplan für 2008-2012 wird eine differenzierte Behandlung von Industrie- und Energieanlagen eingeführt. Die Energieversorger erhalten gegenüber ihren bisherigen CO2-Emissionen um 15% weniger kostenlose Zertifikate. Gabriel: "Die Stromversorger kalkulieren den Marktwert der Zertifikate, die wir ihnen kostenlos zugeteilt haben, jetzt schon in die Strompreise ein. Dadurch erzielen die Energiekonzerne Zusatzgewinne in Milliardenhöhe. Eine geringere Ausstattung mit Zertifikaten führt lediglich zu einer teilweisen Abschöpfung solcher Zusatzgewinne. Für weitere Strompreiserhöhungen gibt es überhaupt keinen Grund, zumal die Zertifikate weiterhin kostenlos zugeteilt werden."
Die in den Emissionshandel einbezogene Industrie muss ihre CO2-Emissionen um lediglich 1,25% mindern. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele dieser Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen und somit durch eventuellen Zukauf von Zertifikaten entstehende Zusatzkosten nur schwer in ihre Produktpreise überwälzen können.
Für die Jahre 2008 bis 2012 werden mit dem Emissionshandel wirksame und effiziente Investitionsanreize und damit geeignete Rahmenbedingungen für die Modernisierung des Kraftwerkparks in Deutschland geschaffen. Ein starker Anreiz zur Stilllegung bzw. zum Ersatz wird bei besonders ineffizienten Braun- und Steinkohlekraftwerken geschaffen. Die Zuteilungen dieser Anlagen werden durch Anwendung der sogenannten Malusregel zusätzlich um 15% gekürzt. Diese Regel wird erstmals 2008 angewandt. Für Neuanlagen erfolgt hingegen eine 100%tige, kostenlose Zuteilung, bei der aber ein anspruchsvoller Benchmark auf Basis der besten verfügbaren Technik angewandt wird.
Besonders günstig gestellt wird die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK). Für diese Anlagen wird - anders als sonst im Energiesektor - die gleiche moderate Kürzung wie für Industrieanlagen (1,25%) angewandt. Es wird also eine annähernde Vollausstattung mit kostenlosen Zertifikaten hergestellt. Damit werden die Nutzung und der weitere Ausbau der klimafreundlichen KWK-Anlagen in Deutschland wirksam unterstützt. Alle kleinen Anlagen in Industrie und Energieerzeugung (CO2-Emissionen unter 25.000 t im Jahr) bekommen sogar eine komplette Vollausstattung, orientiert an den durchschnittlichen Emissionen der Jahre 2000 bis 2005.
Ferner wird mit dem neuen Zuteilungsplan die Vielzahl an Sonderregelungen drastisch reduziert. Auf nachträgliche Anpassungen der Zuteilungen an die Entwicklung bei einzelnen Anlagen wird - entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission - im neuen Zuteilungsplan verzichtet. Gabriel: "Damit machen wir den Emissionshandel einfacher, transparenter und berechenbarer."
Mit der gestrigen Veröffentlichung des Entwurfs des Allokationsplans begann die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis Ende Mai 2006 können Äußerungen zum Entwurf vorgebracht werden. Anschließend wird der Entwurf unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse abschließend beraten und vom Kabinett verabschiedet.