Sigmar Gabriel: Lärmschutz-Ausnahmeregelung erlaubt Großbild-Leinwände in den Innenstädten
Das Bundeskabinett hat einer von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Lärmschutz-Ausnahmeregelung zugestimmt. Danach dürfen während der FIFA Fußball-WM auch in den Nachtstunden Fußballspiele auf Großbildschirmen im Freien oder in Zelten übertragen werden (so genanntes "Public Viewing"). Gabriel: "Ich finde es gut, dass wir mit öffentlichen TV-Übertragungen ein bisschen Stadion-Atmosphäre und Fußball-Begeisterung in unsere Städte holen können. Nicht zuletzt deswegen, weil Tausende keine Karten mehr für die WM-Spiele bekommen haben. Wir wären auch schlechte Gastgeber, wenn wir den Fußballfreunden aus aller Welt nicht die Möglichkeit gäben, dieses einmalige Fußballfest unter freiem Himmel zu feiern."
Das Bundesumweltministerium will mit der bundesweiten Ausnahmeregelung dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden bei der Zulassung öffentlicher Fernsehübertragungen der WM-Spiele ein eigenes Ermessen ausüben können, das die Interessen von Anwohnern und Fußballfreunden berücksichtigt. Die Ausnahme, die nur eng begrenzt für die Dauer der WM gilt, schreibt vor, bei der Zulassung solcher Veranstaltungen "den Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gegeneinander abzuwägen".
Zwar gibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Ländern beträchtliche Handlungsspielräume beim Lärmschutz. Dennoch erschien in Absprache mit den Ländern und dem Deutschen Städtetag eine bundesweite Regelung sinnvoll, um speziell zur Fußball-WM den Ländern konkrete Vollzugsvorgaben an die Hand zu geben. Soweit Länder bereits über abweichende Vorschriften verfügen, sollen diese unberührt bleiben.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.