Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel neue Einschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe beschlossen. So soll der zulässige Gehalt an krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAK, in Weichmacherölen und Autoreifen drastisch begrenzt werden. Auch der Eintrag von Toluol aus Klebstoffen und Sprühfarben sowie von Trichlorbenzol in die Umwelt wird verringert.
Zahlreiche PAK haben krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigte Ende der 90er-Jahre, dass der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt mit jährlich 65.000 Tonnen in Deutschland sehr hoch ist und Boden und Wasser mit 6 bis 18 Tonnen PAK erheblich belastet. Der Eintrag wird minimiert, wenn für die Reifenherstellung PAK-arme Öle eingesetzt werden, wie es die neue Verordnung vorsieht.
Toluol wird unter anderem als Lösungsmittel in Klebstoffen und Sprühfarben verwendet. Mit der vorgesehenen Beschränkung wird der Eintrag in die Umwelt sinken. Da Toluol sowohl toxisch (giftig) auf Wasserorganismen wirkt als auch die menschliche Gesundheit schädigen kann, wird durch die Minderung gleichzeitig der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert. Das Zwischenprodukt 1,2,4-Trichlorbenzol ist als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft.
Mit der heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten "10. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen" werden zwei Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt: die 27. Änderung (PAK in Weichmacherölen und Reifen) und die 28. Änderung (Toluol und Trichlorbenzol) der Richtlinie 76/769/EWG. Das Bundesumweltministerium hat sich auf EU-Ebene maßgeblich für diese Regelungen eingesetzt. Die Reduzierung des PAK-Gehalts in Reifen geht vornehmlich auf deutsche und schwedische Initiativen zurück.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Künftig weniger Schadstoffe in Reifen und Farben
08.03.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
08.03.2006
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Pressemitteilung
Nr. 041/06