Flexiblerer Lärmschutz für die zwölf WM-Stadien

25.01.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 014/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute eine Ausnahmeregelung für den Lärmschutz bei Sportgroßveranstaltungen beschlossen. Anlass ist die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, bei der in jedem der zwölf WM-Stadien ein bis vier Spiele erst um 21.00 Uhr beginnen. Gabriel: "Mit der Ausnahmeregelung sind alle Voraussetzungen gegeben, dass sich unser Land zur Fussball-WM als weltoffener Gastgeber zeigen kann. Die neue Verordnung gewährleistet einen fairen Ausgleich zwischen dem großen Interesse der Öffentlichkeit an der WM einerseits und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Nachbarn andererseits. Der notwendige Lärmschutz der Anwohner der Stadien bleibt gewahrt. Im Zusammenwirken mit dem Bundesrat konnten wir ein überzeugendes Ergebnis erzielen."

Mit einer Ausnahmeregelung in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) wird die Durchführung internationaler und nationaler Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung auch bis in die ersten Nachtstunden nach 22.00 Uhr gewährleistet. Die zuständigen Behörden können in Zukunft in Einzelfällen erhöhten Lärm in der unmittelbaren Umgebung des Sportstadions zulassen. Gabriel betonte: "Zum Schutz der Nachbarschaft gilt die neuen Ausnahmemöglichkeit nur, wenn es sich um Sportgroßereignisse handelt, an denen ein wirklich herausragendes nationales oder internationales Interesse besteht." Als weitere Beispiele für solche Ereignisse nannte der Minister Leichtathletik-Weltmeisterschaften oder die Olympischen Spiele.

Nach der bisherigen Regelung wären bei einer Beurteilung der Geräusche von Sportgroßveranstaltungen, die zunehmend erst nach 20.00 Uhr beginnen und bis in die ersten Nachtstunden dauern, im Einzelfall aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zeitliche Einschränkungen nicht ausgeschlossen. Ein früherer Beginn ist hingegen nicht immer praktikabel und akzeptabel. Ähnliches gilt auch für die Durchführung von Sportveranstaltungen in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Künftig wird etwa bei internationalen Leichtathletik-Wettkämpfen mit einem dicht gedrängten Wettkampfprogramm eine flexible Gestaltung der Mittagszeit ermöglicht.

Mit der Verkündung der heute beschlossenen Ausnahmeregelungen im Bundesgesetzblatt ist in Kürze zu rechnen, so dass die geänderte Sportanlagen-Lärmschutzverordnung frühzeitig vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Kraft treten kann.

25.01.2006 | Pressemitteilung Nr. 014/06
https://www.bmuv.de/PM2874
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