Bundesumweltminister berät mit den Ländern über notwendige Nachmeldung von Schutzgebieten
Nach einem Treffen mit den Umweltministern der Länder gestern in Berlin sieht Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Chance, dass die EU-Kommission das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland zügig einstellen kann. Unter Berufung auf die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hatte die Kommission Nachmeldungen von Gebieten in zahlreichen Bundesländern bis zum 19. Februar 2006 gefordert. Gabriel: "Dies war ein sehr konstruktives Gespräch. Wenn die Länder ihre Planungen jetzt kurzfristig tatsächlich so wie von ihnen angekündigt umsetzen, bin ich optimistisch, dass wir ein Zwangsgeld noch abwenden können." Es war das erste Treffen Gabriels mit den Landesumweltministern.
Die Europäische Kommission hatte Deutschland am 19. Dezember 2005 die letzte Mahnung zur richtlinienkonformen Meldung von FFH-Gebieten zugestellt. Nun haben die in Deutschland dafür verantwortlichen Länder eine letzte Frist bis zum 19. Februar 2006, um noch fehlende Defizite abzubauen. Dabei richtet sich die Hauptkritik auf die fehlenden Meldungen der Flussmündungsgebiete von Ems, Weser, Elbe und Trave. Darüber hinaus sind verschiedene weitere Defizite angemahnt.
Gelingt die Meldung nicht rechtzeitig, ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu rechnen. Dieser kann dann ein einmaliges Strafgeld in zweistelliger Millionenhöhe und zusätzlich ein Zwangsgeld von bis zu 900.000 Euro pro Tag bis zur vollständigen Nachmeldung der Gebiete verhängen.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 20.12.2006: EU-Zwangsgeldverfahren: Gabriel mahnt Länder wegen unzureichender Naturschutz-Meldungen