Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, beschlossen. Gabriel: "Die Wiederherstellung der Ozonschicht ist eine nationale und internationale Daueraufgabe. Mit neuen chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen leistet Deutschland einen weiteren wichtigen Beitrag dazu, dieses Ziel zu erreichen."
Die Verordnung zielt darauf, die Einträge von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, in die Erdatmosphäre zu mindern. Das bereits heute in Deutschland bestehende Schutzniveau im Hinblick auf Verbote und Beschränkungen zu bestimmten Einsatzbereichen dieser Stoffe bleibt unberührt. Darüber hinaus werden die bisherigen Vorschriften zur Rückgewinnung und Rücknahme von Stoffen, zur Emissionsminderung im Hinblick auf Einrichtungen und Produkte, die diese Stoffe enthalten (z.B. Kälte- und Klimaanlagen, Brandschutzanlagen) sowie zur Ausbildung des mit diesen Aufgaben befassten Personals deutlich ausgebaut.
Die Verordnung soll die unmittelbar geltende EU-Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ergänzen und zugleich die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ablösen. Ziel ist es, die Vorschriften auf diejenigen Regelungen zu beschränken, die über den Inhalt der EU-Verordnung hinaus noch erforderlich sind, um das bisherige deutsche Schutzniveau aufrecht zu erhalten. Soweit der derzeitige Rechtszustand ausgebaut wird, beruht dies auf Regelungsaufträgen der EU-Verordnung, die die nähere Ausgestaltung bestimmter Aspekte den Mitgliedsstaaten überträgt.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
Weitere Informationen: <dokl:36573>Chemikalien-Ozonschichtverordnung</dokl> (ChemOzonSchichtV)