Das Bundesumweltministerium begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Strategie zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Damit lassen sich Ökodumping und Wettbewerbsverzerrungen in Europa verhindern. Verbunden mit der Strategie ist ein Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Sie wird der Abfallwirtschaft künftig klare Vorgaben im Hinblick auf hohe Umweltschutzanforderungen und auf Planungs- und Investitionssicherheit geben.
Die Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bietet aus Sicht des Ministeriums die Chance, oftmals als überbürokratisch kritisierte Regelungen im Abfallbereich auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und durch rechtlich eindeutige Definitionen für alle Betroffenen Rechtssicherheit zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die Abfalldefinition, also die Frage, wann die Abfalleigenschaft beginnt und wann sie endet, und die Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung, die für die Lenkung von Abfällen in geeignete Anlagen wichtig ist.
Der Vorschlag für die thematische Strategie, den die EU-Kommission gestern vorgelegt hat, wird nun Rat und Parlament zur Stellungnahme zugeleitet. Der Vorschlag zur Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie geht an Europäischen Rat und Europäisches Parlament zur Mitentschei-dung; hier ist eine endgültige Verabschiedung nicht vor Ende 2006 zu erwarten.
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