Nachrüstung der Diesel-Pkw kann beginnen

21.12.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 324/05
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundesrat beschließt Prüfvorschrift

Bundesrat beschließt Prüfvorschrift

Der Bundesrat hat heute einer Verordnung zugestimmt, mit der die Prüfvorschriften für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Dieselfahrzeuge festgelegt werden. Damit können endlich wirksame und geprüfte Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw auf den Markt gebracht werden.

Die Anforderungen in der technischen Prüfvorschrift ermöglicht es, neben der Nachrüstung auf den strengen Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer, Diesel-Pkw hinsichtlich ihres Emissionsausstoßes um eine Euro-Stufe zu verbessern. Zusätzlich ist sichergestellt, dass das verwendete System dauerhaft mindestens 30 Prozent der Partikelemission mindert.

Es ist zu erwarten, dass Filter-Nachrüstsysteme nun für viele Fahrzeugtypen angeboten werden. Denn Millionen von Fahrzeugen könnten nachgerüstet werden. Alleine durch die Nachrüstung der Diesel-Pkw könnten somit insgesamt über 2000 Tonnen Dieselruß-Partikel im Jahr vermieden werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Einhaltung der Luftqualtitätskriterien, die die Europäische Union festgelegt hat.

21.12.2005 | Pressemitteilung Nr. 324/05
https://www.bmuv.de/PM2853
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