EU-Zwangsgeldverfahren: Gabriel mahnt Länder wegen unzureichender Naturschutz-Meldungen

20.12.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 321/05
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Strafe in Millionenhöhe droht - Fehlende Gebiete müssen von den Ländern zügig nachgemeldet werden

Strafe in Millionenhöhe droht - Fehlende Gebiete müssen von den Ländern zügig nachgemeldet werden

Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland voranzutreiben. Grund für die begründete Stellungnahme, die heute beim Bundesumweltministerium eingegangen ist, ist die unzureichende Meldung von Gebieten nach der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) durch mehrere Bundesländer. "Die Situation ist inzwischen brandgefährlich. Die Länder müssen dringend die letzten Einzelgebiete melden, wenn wir ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof noch vermeiden wollen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Von dem zu erwartenden Beschluss der Kommission hatte Gabriel die Länder am Donnerstag vorab unterrichtet und sie aufgefordert, schnellstmöglich zu handeln.

Nach den EU-Regeln haben die Länder zwei Monate Zeit, die von der Kommission beanstandeten Defizite zu beheben. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, beabsichtigt die Kommission, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erheben. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte dieser eine Strafzahlung in Millionenhöhe wegen des jahrelangen Versäumnisses und zusätzlich ein Zwangsgeld von bis zu 790.000 Euro pro Tag gegen Deutschland verhängen. "Es liegt im ureigenen Interesse der Länder, eine Verurteilung zu vermeiden. Denn es ist selbstverständlich, dass am Ende diejenigen Länder die enormen Vertragsstrafen zahlen müssen, die durch ihre unzureichende Naturschutzpolitik die Klage vor dem EuGH provoziert haben", betonte Gabriel.

Seit über zehn Jahren arbeiten die Länder daran, FFH-Gebiete auszuwählen und gegenüber der Kommission zu melden. Bis Anfang dieses Jahres war endlich ein auch im europäischen Vergleich grundsätzlich akzeptabler Meldezustand von 9,3 Prozent der Landesfläche erreicht. Allerdings haben einige Länder noch immer versucht, sich ihren EU-Verpflichtungen in Einzelfällen zu entziehen. Dabei handelt es sich insgesamt um rund 20 Gebiete, die eine zentrale Bedeutung im europaweiten Naturschutznetz "Natura 2000" haben. Konsequenterweise mahnt die Kommission nun diese Einzeldefizite bei den Ländern an. "Die Zeit der bürokratischen oder teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Natura 2000-Gebiete ist vorbei. Der Naturschutz muss jetzt vor Ort mit Leben erfüllt werden", so Bundesumweltminister Gabriel.

20.12.2005 | Pressemitteilung Nr. 321/05
https://www.bmuv.de/PM2850
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