Auch Wohnmobile unterliegen künftig besonderen Bestimmungen zur Wiederverwertung. Eine entsprechende Änderung der geltenden Altfahrzeug-Verordnung hat die Bundesregierung heute beschlossen. Damit erfüllt sie eine Forderung der Europäischen Kommission, die deutsche Regelung in einzelnen Punkten an die EU-Altfahrzeugrichtlinie anzupassen.
Künftig werden auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung über 3,5 Tonnen (t) Gesamtgewicht - hiervon sind insbesondere Wohnmobile betroffen - der Altfahrzeug-Verordnung unterliegen. Ausgenommen von den Schwermetallverboten, die das europäische Recht vorgibt, sind bei Wohnmobilen allerdings so genannte kraftfahrzeugfremde Ausrüstungsgegenstände wie Badezimmer- oder Küchenarmaturen, Mikrowellengeräte oder Kühlschränke.
Zudem wird die bisherige kostenlose Rückgabemöglichkeit für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge auf alle innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeuge ausgedehnt.
Auch die Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung von Demontage-Informationen wird ergänzt.
Mit der beschlossenen Änderungsverordnung hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Einstellung des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geschaffen. Ferner wurden vom Bundesrat im November 2005 gewünschte weitere Klarstellungen und Konkretisierungen in verschiedenen Bestimmungen übernommen.
Die Änderungsverordnung bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundestages.
Altfahrzeug-Verordnung ausgeweitet
20.12.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
20.12.2005
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Pressemitteilung
Nr. 320/05