Besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee festgelegt

19.12.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 319/05
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Erster wichtiger Schritt zu einer marinen Raumordnung

Erster wichtiger Schritt zu einer marinen Raumordnung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmals besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee festgelegt. Die heute im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Gebiete befinden sich in der so genannten "ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste. "Das ist ein wichtiger Schritt für eine geordnete Entwicklung der Windkraftnutzung auf dem Meer", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Festgelegt wurden in der Ostsee die Gebiete "Kriegers Flak" und "Westlich Adlergrund" mit einer Größe von 35 beziehungsweise 109 Quadratkilometer sowie in der Nordsee das insgesamt 542 Quadratkilometer umfassende und aus drei Teilgebieten bestehende Gebiet "Nördlich Borkum". Die Auswahl der Gebiete und das Verfahren der Festlegung erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium.

Damit wurde ein erster wichtiger Schritt hin zu einer marinen Raumordnung getan. Erstmals wurden Flächen auf dem Meer außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes für eine bestimmte Nutzung unter Berücksichtigung der Interessen der Schifffahrt und der Meeresumwelt identifiziert und festgelegt. "Hier hat der Bund Pionierarbeit geleistet. Ähnlich zielorientierte Lösungen wünsche ich mir kurzfristig auch von den zuständigen Bundesländern im Bereich der Netzanbindung für das Küstenmeer und den Landbereich", sagte Gabriel.

Für die Unternehmen bieten die festgelegten besonderen Eignungsgebiete ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit. Denn die Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden durch die vom BSH vorgenommene strategische Umweltprüfung sowie in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unter anderem unter Beteiligung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und zahlreicher Umwelt- und Naturschutzverbände erörtert und bei der Festlegung umfassend berücksichtigt.

19.12.2005 | Pressemitteilung Nr. 319/05
https://www.bmuv.de/PM2848
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