Terrorrisiko verbietet Verlängerung der Laufzeiten insbesondere älterer Atomkraftwerke

31.10.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 288/05
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Die von den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke zum Schutz vor terroristischen Angriffen vorgesehenen Tarnmaßnahmen, etwa das so genannte "Vernebelungskonzept", sind nur dann ausreichend, wenn am Atomkonsens mit der Bundesregierung festgehalten wird. Darauf weist das Bundesumweltministerium vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Verlängerung der Laufzeiten für ältere Atomkraftwerke hin.

Das Bundesumweltministerium hat die von den Betreibern konzipierten Tarnmaßnahmen unter Berücksichtigung der im Atomkonsens mit den EVU vereinbarten Restlaufzeiten bewertet. Eine Verlängerung der Restlaufzeiten würde das Risiko eines terroristischen Angriffs mit unübersehbaren Folgen für die Bevölkerung insbesondere bei den alten Atomkraftwerken wie etwa Biblis A bedeutend erhöhen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Für das Bundesumweltministerium als oberster Atomaufsichtsbehörde ist deshalb ein längerer Betrieb insbesondere der älteren Atomkraftwerke über die vereinbarten und gesetzlich geregelten Laufzeiten hinaus nicht zu verantworten."

Die von den Betreibern vorgesehen Tarnmaßnahmen stellen von vornherein keinen vollständigen und sicheren Schutz gegen Terrorangriffe dar. Sie sind lediglich geeignet, bis zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgesehenen Abschaltung das Risiko eines folgenschweren Angriffs auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Jede Verlängerung der Restlaufzeit bedeutet, dass das gleichwohl vorhandene und nur bis zum Abschaltzeitpunkt akzeptierte Risiko länger hinzunehmen ist.

Insbesondere bei Anlagen, deren Abschaltung aufgrund ihres Alters und ihrer schwachen konzeptionellen Auslegung in naher Zukunft vorgesehen ist, wie zum Beispiel von Biblis A oder Neckarwestheim I, würde der Risikobeitrag bei einer Laufzeitverlängerung überproportional erhöht. Trittin: "Eine Strommengenübertragung auf diese oder vergleichbare Atomkraftwerke ist deshalb aus sicherheitstechnischer Sicht ausgeschlossen."

31.10.2005 | Pressemitteilung Nr. 288/05 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM2814
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.