Die von den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke zum Schutz vor terroristischen Angriffen vorgesehenen Tarnmaßnahmen, etwa das so genannte "Vernebelungskonzept", sind nur dann ausreichend, wenn am Atomkonsens mit der Bundesregierung festgehalten wird. Darauf weist das Bundesumweltministerium vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Verlängerung der Laufzeiten für ältere Atomkraftwerke hin.
Das Bundesumweltministerium hat die von den Betreibern konzipierten Tarnmaßnahmen unter Berücksichtigung der im Atomkonsens mit den EVU vereinbarten Restlaufzeiten bewertet. Eine Verlängerung der Restlaufzeiten würde das Risiko eines terroristischen Angriffs mit unübersehbaren Folgen für die Bevölkerung insbesondere bei den alten Atomkraftwerken wie etwa Biblis A bedeutend erhöhen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Für das Bundesumweltministerium als oberster Atomaufsichtsbehörde ist deshalb ein längerer Betrieb insbesondere der älteren Atomkraftwerke über die vereinbarten und gesetzlich geregelten Laufzeiten hinaus nicht zu verantworten."
Die von den Betreibern vorgesehen Tarnmaßnahmen stellen von vornherein keinen vollständigen und sicheren Schutz gegen Terrorangriffe dar. Sie sind lediglich geeignet, bis zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgesehenen Abschaltung das Risiko eines folgenschweren Angriffs auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Jede Verlängerung der Restlaufzeit bedeutet, dass das gleichwohl vorhandene und nur bis zum Abschaltzeitpunkt akzeptierte Risiko länger hinzunehmen ist.
Insbesondere bei Anlagen, deren Abschaltung aufgrund ihres Alters und ihrer schwachen konzeptionellen Auslegung in naher Zukunft vorgesehen ist, wie zum Beispiel von Biblis A oder Neckarwestheim I, würde der Risikobeitrag bei einer Laufzeitverlängerung überproportional erhöht. Trittin: "Eine Strommengenübertragung auf diese oder vergleichbare Atomkraftwerke ist deshalb aus sicherheitstechnischer Sicht ausgeschlossen."