Konferenz zum Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelübereinkommen beschließt Aktionspläne zum Schutz gefährdeter Vogelarten
Das Thema Vogelgrippe beherrschte auch die 3. Vertragsstaatenkonferenz des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelübereinkommens, die heute in Dakar (Senegal) zu Ende geht. Die rund 150 Vertreter der 52 Vertragsstaaten des Übereinkommens sowie von wissenschaftlichen und Nicht-Regierungsorganisationen forderten die Staatengemeinschaft dazu auf, die Länder Afrikas auf die Vogelgrippe vorzubereiten. Dies solle durch Information der Öffentlichkeit, durch rasche Entwicklung von Programmen zur Überwachung der Haustiere wie der Wildvögel und durch entsprechenden Aufbau von Kapazitäten geschehen.
"Gerade die Vogelgrippe und ihre mögliche Verbreitung durch den Vogelzug macht deutlich, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz des Menschen und der Natur dringlicher denn je ist", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Konferenz war sich darin einig, dass Tötungsmaßnahmen oder die Zerstörung bekannter Lebensräume von Wildvogelpopulationen zur Verhinderung der Ausbreitung der Epidemie nutzlos sind und eher das Gegenteil bewirken. Denn dadurch werden unkontrollierbare Risiken geradezu provoziert. Damit unterstützt die Konferenz eine entsprechende Position der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Welternährungsorganisation FAO.
Die Konferenz unterstrich die zunehmende Notwendigkeit des Schutzes von wandernden Vogelarten. So verabschiedete die Konferenz unter anderem Aktionspläne zum Schutz weiterer Vogelarten wie der Moorente, des Wachtelkönigs oder des Waldrapps, eines Ibisvogels, der früher auch im Alpenraum heimisch war.
Das Sekretariat des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelübereinkommens ist am UN-Standort in Bonn angesiedelt. Deutschland hat auch aus diesem Grund eine besondere Verantwortung für dieses Abkommen.