Erneute gerichtliche Bestätigung für das Dosenpfand

20.10.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 281/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Jürgen Trittin begrüßt Urteil des OVG Berlin-Brandenburg

Jürgen Trittin begrüßt Urteil des OVG Berlin-Brandenburg

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen erneut bestätigt.

Nach mehreren Entscheidungen in Eilverfahren entschied das OVG heute erstmals in einem Hauptsacheverfahren zum Dosenpfand. In diesem Verfahren hatten drei Unternehmen des Lebensmittelhandels Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Das OVG stellte heute unter anderem fest, dass die Pfandpflicht auch mit europäischem Recht vereinbar ist und dass in Deutschland ein arbeitsfähiges Rücknahmesystem für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen eingerichtet ist, wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 14. Dezember 2004 fordert.

Mit der heutigen Entscheidung ist die lange Kette der juristischen Niederlagen der Pfandgegner um ein weiteres Glied länger geworden.

20.10.2005 | Pressemitteilung Nr. 281/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2807
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