Deutschland und Spanien haben eine Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien unterzeichnet. Damit wird die bereits laufende Kooperation auf eine rechtliche Basis gestellt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Beide Länder sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich weltweit besonders erfolgreich. Das ist nur möglich, weil in Deutschland und Spanien die geeigneten Rahmenbedingungen dafür geschaffen worden sind."
In Deutschland wird die Einspeisung von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit festen Sätzen vergütet. Auch in Spanien gibt es mit dem EEG vergleichbare gesetzliche Einspeiseregelungen. Mit der gesetzlichen Grundlage ist ein hohes Maß an Investitionssicherheit für die Industrie gegeben. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch liegt in Deutschland bei 11 Prozent, in Spanien bei 20 Prozent. In Spanien und Deutschland wird die Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien auch am Billigsten produziert. Während die Kosten der Kilowattstunde in diesen beiden Ländern zwischen rund 7 und 8,5 Cent liegen, sind sie in Ländern, die keine gesetzliche Einspeiseregelung haben, erheblich höher: in Großbritannien bei gut 10 Cent, in Italien 15,5 Cent.
Anlässlich der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien 2004 in Bonn, renewables2004, haben Spanien und Deutschland vereinbart, ihre Erfahrungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich auszutauschen und stärker zu kooperieren. Jetzt haben beide Länder eine Gemeinsame Erklärung unterschrieben.
Bereits Anfang des Jahres fand in Madrid ein erster Workshop statt. Zum zweiten Workshop lädt das Bundesumweltministerium Mitte Dezember nach Berlin ein. Neben Spanien sollen auch Vertreter aus anderen europäischen Ländern, die Einspeiseregelungen haben, teilnehmen und somit von den Erfahrungen Spaniens und Deutschlands profitieren. Für diese Länder besteht die Möglichkeit, sich der Kooperation anzuschließen. Über 15 EU-Mitgliedsstaaten haben inzwischen eine mit dem deutschen EEG vergleichbare gesetzliche Regelung.