Gemeinsame Presssemitteilung mit der Europäischen Kommission und dem Umweltbundesamt
"Eine ökologisch intakte und lebenswerte Umwelt ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht", sagt Margareta Wolf, die Parlamentarische Staatssekretärin des deutschen Bundesumweltministeriums zur Eröffnung der internationalen Konferenz "Auf dem Weg zur nachhaltigen Produktion in der erweiterten EU - Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU)". Um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erhalten, muss auch der Beitrag der Industrie zu einer nachhaltigen Entwicklung weiter verstärkt werden. "Dafür ist eine vollständige und fristgerechte Implementierung der IVU-Richtlinie bis Oktober 2007 notwendig. Diese stellt eine erhebliche Herausforderung für eine Reihe von Mitgliedsstaaten und Anlagenbetreiber dar und erfordert schnelle Fortschritte sowie hohe Anstrengungen. Die Kommission wird diesen Prozess genau verfolgen", sagt Jos Delbeke, Direktor in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission.
400 Fachleute aus Europa und Übersee, darunter fast alle Mitgliedstaaten und Kandidatenländer der EU, sowie aus Umweltverbänden und der Industrie beraten von heute bis zum 22. September 2005 in Dresden über die Anwendung und Weiterentwicklung der IVU-Richtlinie. Veranstaltet wird die Konferenz gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Bundesumweltministerium. Ihre Organisation haben das Umweltbundesamt und das Unternehmen Ecologic übernommen; Das Bundesland Sachsen und die Republik Ungarn unterstützen die Konferenz.
Die IVU-Richtlinie hat das Ziel, in den Industrieanlagen in ganz Europa ein hohes Vorsorgeniveau im Umweltschutz bei Produktionsanlagen zu schaffen, um sowohl die Bevölkerung als auch die Umwelt vor nachteiligen Umweltwirkungen der industriellen Produktion zu schützen. Gerade die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutz und die Feinstaubbelastungen zeigen, dass - über die erreichten Verbesserungen der industriellen Umweltstandards hinaus - neben den Maßnahmen in anderen Bereichen noch einiges zu tun bleibt.
Die IVU-Richtlinie fordert deshalb EU-weit die Anwendung fortschrittlicher Techniken - so genannter Bester Verfügbarer Techniken (BVT) - und nennt Prinzipien der nachhaltigen Produktion, die durch Industrieanlagen einzuhalten sind. Die damit verbundene Modernisierung der Industrieanlagen in Europa bedeutet einen wichtigen Effizienz- und Innovationsschub. Sie hat positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, sie schafft sowie sichert Arbeitsplätze.
Neun Jahre nach Verabschiedung der IVU-Richtlinie will die Konferenz eine Zwischenbilanz ihrer Umsetzung ziehen und Perspektiven für ihre Weiterentwicklung eröffnen. Damit schließt sie an die Vorläuferkonferenz im Jahr 2000 in Stuttgart an, deren Schwerpunkt auf dem so genannten Sevilla-Prozess lag.
Der Sevilla-Prozess - organisiert durch die Europäische Kommission - dient dem Informationsaustausch über die BVT relevanter Industriebranchen; sein Ergebnis sind die so genannten BVT-Merkblätter (siehe eippcb.jrc.es). Diese beschreiben die BVT sowie die mit ihnen verbundenen Emissionen und Ressourcenverbräuche. Die Merkblätter dienen als Leitfaden für die Genehmigung von Industrieanlagen. Mittlerweile liegen für fast alle Branchen die BVT-Merkblätter vor und werden in den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der IVU-Richtlinie genutzt. Sie finden auch außerhalb der Europäischen Union große Beachtung, da sie den Stand des derzeitigen Wissens über den vorsorgenden Umweltschutz bei Industrieanlagen wiedergeben, und fördern somit die Entwicklung internationaler Umweltschutzstandards für solche Anlagen.
Die aktuelle Konferenz greift Probleme bei der Umsetzung der IVU-Richtlinie auf und zeigt gute Praxisbeispiele aus verschiedenen Mitgliedstaaten für einen sowohl wirkungsvollen als auch unbürokratischen Vollzug. Darüber hinaus widmet das Treffen der speziellen Situation und den besonderen Herausforderungen der neuen Mitgliedstaaten bei der Implementierung der IVU-Richtline ein besonderes Augenmerk.
Eine wichtige Herausforderung der nahen Zukunft ist es, die Umsetzungsfrist bis zum 30. Oktober 2007 einzuhalten, zu der alle Industrieanlagen, auch so genannte Altanlagen, die BVT anwenden müssen. Eine bessere Vergleichbarkeit der Daten über die Umweltstandards und Umweltleistung der Industrieanlagen ermöglicht es, die Fortschritte der Implementierung der IVU-Richtlinie zu verfolgen.
Ferner sind eine fortlaufende Revision der BVT-Merkblätter sowie eine anspruchsvolle Weiterentwicklung der IVU-Richtlinie und der mit ihr verbundener Rechtsvorschriften erforderlich, um die Entwicklung der europäischen Industrie zu einer erfolgreichen und wettbewerbsfähigen nachhaltigen Produktion weiterzuführen.
Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist die weiterhin engagierte und konstruktive Mitwirkung aller Akteure und Betroffenen: der Mitgliedsstaaten, der Industrie, der Umwelt- und Verbraucherverbände, der Wissenschaft sowie der Öffentlichkeit.