Veraltetes kerntechnisches Regelwerk wird abgelöst
Mit der Erarbeitung eines neuen Regelwerks für den Betrieb von Atomkraftwerken hat das Bundesumweltministerium die Sicherheitsanforderungen für diese Anlagen auf den neuesten Stand gebracht. Das neue Regelwerk mit dem Titel "Grundlagen für die Sicherheit von Kernkraftwerken" soll das veraltete noch aus den siebziger und achtziger Jahren stammende kerntechnische Regelwerk ablösen.
Die Grundlagen für die Sicherheit von Kernkraftwerken wurden in einem mehrjährigen Prozess unter Steuerung des Bundesumweltministeriums entwickelt. Seit 2003 hatten rund 60 Atomexperten maßgeblicher Forschungsinstitute, darunter die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), das Öko-Institut und das Physiker-Büro Bremen, das neue Regelwerk erarbeitet. In rund 23.000 Arbeitsstunden verglichen die Experten das bestehende Regelwerk mit den vorliegenden Erfahrungen aus der Praxis, aber auch mit dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Aus diesem Vergleich entstanden auf insgesamt mehr als 450 Seiten 11 Regeltextmodule. Für die heute in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke ist damit ein Sicherheitsmaßstab geschaffen, der dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Betreiber von Kernkraftwerken werden die Sicherheit ihrer Anlagen daran messen müssen.
Im Dezember 2004 hatte das Bundesumweltministerium das Konzept und die Eckpunkte des Vorhabens den Aufsichtsbehörden der Länder und ihren Sachverständigen, der Reaktor-Sicherheitskommission sowie Betreibern und Herstellern vorgestellt. In einem Internet-Kommentierungsprozess, der jedem Interessierten offen stand, sind alle bis zum 1. August 2005 eingegangenen Kommentare (ca. 2.300) bearbeitet und in den vorliegenden Regeltextentwürfen berücksichtigt worden.
Die endgültige Veröffentlichung der neuen Regeln ist nach einem abschließenden Erörterungsprozess mit Betreibern sowie mit den Ländern für Mitte 2006 vorgesehen. Die Entwürfe der neuen kerntechnischen Regeln werden seit heute schrittweise auf die folgende Internetseite eingestellt: regelwerk.grs.de.