Sicherheit bei Atom-Transporten muss gewährleistet sein

15.09.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 258/05
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Wiederaufnahme der Transporte ins Fasslager Gorleben nur bei vollständiger Ursachenklärung und Vorsorge

Wiederaufnahme der Transporte ins Fasslager Gorleben nur bei vollständiger Ursachenklärung und Vorsorge

Das Bundesumweltministerium wird der Wiederaufnahme von Transporten mit schwach- und mittelaktiven Abfällen aus dem Atomkraftwerk Krümmel nur zustimmen, wenn die Ursachen für die Überschreitung des Kontaminationsgrenzwertes an fünf Behältern vollständig geklärt sind. Für die Zukunft muss zudem sichergestellt sein, dass die erforderliche Vorsorge zur Verhinderung solcher Grenzwertüberschreitungen getroffen ist.

Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hatte veranlasst, dass bis auf weiteres keine weiteren Behälter vom KKW Krümmel zum so genannten Fasslager in Gorleben (nicht zu verwechseln mit dem Zwischenlager für hochaktive Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung) transportiert werden. Die Ursachenaufklärung beim Absender (KKW Krümmel) dauert noch an.

Die Landesatomaufsicht in Kiel hat dem Bundesumweltministerium zugesagt, vor der Wiederaufnahme der Transporte über die Ursachen der Kontaminationen zu berichten.

15.09.2005 | Pressemitteilung Nr. 258/05 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2783
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