Die TA Lärm gilt nicht für Kindergärten und Kinderlärm

13.09.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 250/05
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin widerspricht CDU-MdB Klimke

Trittin widerspricht CDU-MdB Klimke

Zu den Äußerungen des Hamburger CDU-MdB Jürgen Klimke in der Hamburger Ausgabe der heutigen Bild-Zeitung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Die <acronym class=acronym title="Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm">TA Lärm</acronym> gilt nicht für Kindergärten und Kinderlärm. Dies hat die Bundesregierung dem Abgeordneten Klimke in der Antwort auf seine Anfrage (Arb.-NRn. 8/159bis 8/156) auch klar mitgeteilt. Die Einlassungen von MdB Klimke in der Hamburger Ausgabe der Bild-Zeitung sind deshalb nicht nur irreführend, sondern auch unzutreffend.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von MdB Klimke wird vielmehr die Notwendigkeit für eine familien- und kinderfreundliche Politik betont und darauf hingewiesen, dass alle Verantwortungsträger bei Bund, Ländern und Kommunen ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten zugunsten einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft einsetzen sollten. Dazu gehört auch, Kinderlärm nicht schlicht mit schädlichen, zu verhindernden Umwelteinwirkungen gleichzusetzen.

Denn Kinderlärm wird eben gerade nicht mit, beispielsweise, Baulärm gleichgesetzt. Es gibt deshalb auch keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für Kinderlärm oder Kindergärten. Der Versuch von MdB Klimke, die Antwort der Bundesregierung in eine kinderfeindliche Richtung zu übersetzen, muss deshalb energisch zurückgewiesen werden.

13.09.2005 | Pressemitteilung Nr. 250/05 | Lärm
https://www.bmuv.de/PM2775
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