Trittin erwirkt einstweilige Verfügung gegen BILD

07.09.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 237/05
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Blatt darf Trittin-Zitate aus Interview nicht verkürzen

Blatt darf Trittin-Zitate aus Interview nicht verkürzen

Mit ihrer in der vergangenen Woche über mehrere Tage in Szene gesetzten "Benzin-Wut"-Kampagne hat sich die BILD-Zeitung eine erste gerichtliche Niederlage eingehandelt. Auf Antrag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin untersagte das Landgericht Berlin dem Blatt gestern Abend per einstweiliger Verfügung, einige Behauptungen wörtlich oder sinngemäß zu wiederholen (Az. 27 O 827/05). In einem weiteren Beschluss verfügte das Gericht, dass BILD zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet ist (Az. 27 O 828/05).

Im Rahmen seiner "Benzin-Wut"-Kampagne hatte BILD in der vergangenen Woche über mehrere Tage hinweg eine Äußerung des Bundesumweltministers in unzulässiger Weise verkürzt und damit falsch zitiert. In einem Interview der BILD-Zeitung vom 27. August über die derzeitige Benzinpreisentwicklung hatte Trittin umfangreiche Forderungen an die Politik, die Energieversorger und die Autoindustrie gerichtet. Außerdem hatte er Autofahrern geraten, zu sparsameren Autos zu wechseln, auf günstige Erdgas- oder Biodiesel-Autos umzusteigen, benzinsparend zu fahren und - so wörtlich am Ende der Aufzählung - "ab und zu das Auto stehen lassen, Bus und Bahn nutzen".

BILD verkürzte Trittins Äußerungen sowohl am 27.8. auf ihrem Titel in Großlettern als auch in den Ausgaben der folgenden Tage sinnentstellend auf den Satz, "ab und zu das Auto stehen lassen" und machte den Minister damit zur Zielscheibe einer angeblichen "Wut auf Trittin" (so BILD am 29.8.05). Am 31. August schließlich wartete das Blatt mit der falschen Behauptung auf, "gestern" habe Trittin ein "Drei-Punkte-Programm" gegen die hohen Spritpreise präsentiert. Tatsache ist jedoch, dass Trittin diese drei Punkte bereits in im BILD-Interview am 27.8.05 geäußert hatte.

Das Landgericht Berlin untersagte der Redaktion, bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro seine falsche Behauptung in diesem Zusammenhang sinngemäß oder wörtlich zu wiederholen und verpflichtete sie zum Abdruck einer Gegendarstellung.

07.09.2005 | Pressemitteilung Nr. 237/05 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM2762
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