Mit der Absage an Kyoto verabschiedet sich der BDI aus dem Konsens im Klimaschutz
Zu den heute bekannt gewordenen Forderungen aus dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die deutsche Politik solle sich vom Kyoto-Protokoll verabschieden, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Wenn die Abkehr vom Kyoto-Protokoll die neue Linie des BDI darstellt, dann verabschiedet sich der BDI aus dem Konsens im Klimaschutz, den es nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch parteiübergreifend im Deutschen Bundestag gibt.
Nicht nur das: Der BDI bezieht auch Stellung gegen den erklärten Konsens der Staats- und Regierungschefs der EU, die gerade erst auf ihrem Frühjahrsgipfel unterstrichen haben, dass der Klimaschutzprozess auch nach 2012 weitergehen muss, damit wir den Ausstoß von Treibhausgasen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts global halbieren. Es ist die gemeinsame Überzeugung der EU-Staaten, dass die Industrieländer bis 2020 zwischen 15 und 30 % ihrer Treibhausgase einsparen müssen.
Die Behauptung des BDI, Kyoto gefährde Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, ist ein Griff in die Mottenkiste. Dieser Vorwurf ist völlig abwegig und durch die Realität längst widerlegt. Gerade der Emissionshandel, den die Bundesregierung eingeführt hat, ist Motor der Technologieförderung und der Arbeitsplatzsicherung - mit dem Ergebnis, dass wieder in moderne, effiziente Kraftwerkstechnik investiert wird. Nach Jahren der Investitionsabstinenz werden zur Zeit von der deutschen Elektrizitätswirtschaft über 15.000 MW neue Kraftwerkskapazität geplant, die Hälfte davon auf der Basis effizienter Gas- und Dampfturbinen-Technik. So zeigt sich, wie man gerade durch das Klimaschutzinstrument "Emissionshandel" Innovation und Wettbewerbsfähigkeit befördert. Wer wie im BDI-Papier den Emissionshandel begrüßt, aber absolute Emissionsziele ablehnt, widerspricht sich selbst.
Die Führung des BDI ist der Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig, ob es sich hier um einen Diskussionsbeitrag eines Geschäftsführers oder tatsächlich um eine Positionsbestimmung des BDI handelt.