Kapazitäten für Hausmüllentsorgung reichen aus

21.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 201/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Gerede vom "Entsorgungsnotstand" Panikmache

Gerede vom "Entsorgungsnotstand" Panikmache

Für die Entsorgung des privaten Hausmülls sind genügend Kapazitäten vorhanden. Um die Entsorgung der gewerblichen Abfälle zu verbessern, müssen diese vorrangig verwertet werden. Darauf weist das Bundesumweltministerium erneut hin. Von einem drohenden "Entsorgungsnotstand", wie aus der Branche behauptet wird, ist Deutschland weit entfernt. Um die Diskussion um angeblich fehlende Behandlungskapazitäten und ungerechtfertigte Preissteigerungen bei der Abfallbehandlung zu versachlichen, hat das Bundesumweltministerium im Internet alle wichtigen Informationen zum Thema zusammengestellt.

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen in Deutschland gemäss Ablagerungsverordnung und Technischer Anleitung Siedlungsabfall (TASi) - nach einer 12 Jahre langen Übergangszeit - keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Die nicht mehr verwertbaren Restabfälle sind vor der Ablagerung thermisch oder mechanisch-biologisch zu behandeln. Damit wird ein lange Jahre drängendes Umweltproblem gelöst.

Die Länder hatten im Vorfeld errechnet, dass für die Abfälle aus den privaten Haushalten der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sein werden. Dies bestätigt die Entwicklung nach dem 1. Juni 2005. Die Kommunen, die für die Entsorgung dieses Hausmülls in Deutschland zuständig sind, haben in den vergangenen Jahren erheblich in die Errichtung von biologisch-mechanischen und Müllverbrennungsanlagen investiert. Die wenigen noch in Bau befindlichen Anlagen müssen nun zügig fertiggestellt werden. Vom einem "Müllnotstand" oder einer drohenden Entsorgungskrise, wie sie der Branchenverband bvse heraufbeschwört, kann nicht die Rede sein.

Angespannt ist derzeit allerdings die Situation bei der Entsorgung der gewerblichen Siedlungsabfälle. Dies war auch das Ergebnis eines Fachgesprächs, dass das Bundesumweltministerium vergangene Woche mit den Verbänden von Industrie und Handwerk, der Entsorgungswirtschaft sowie dem Vorsitzenden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) führte. Gewerbliche Siedlungsabfälle wurden in der Vergangenheit zu erheblichen Teilen auf Deponien scheinverwertet. Diese äußerst billige, den Pflichten zur Abfallverwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuwiderlaufende Entsorgung, ist mit dem Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr möglich.

Um diese Situation schnell zu verbessern, müssen die geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zur vorrangigen Verwertung auch für Gewerbeabfälle endlich in die Praxis umgesetzt werden. Die seit 2002 bestehende Gewerbeabfallverordnung muss in den Betrieben mit Leben erfüllt werden. Gerade die dort anfallenden Siedlungsabfälle eignen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung hervorragend zur Verwertung. Hiermit würde in Zeiten angespannter Rohstoffmärkte nicht nur der abfallwirtschaftlichen Vernunft gehorcht, sondern auch Erlöse bei der Vermarktung der Sekundärrohstoffe erzielt.

Dass die abfallwirtschaftlich gebotene Verwertung und Behandlung der gewerblichen Siedlungsabfälle - im Übrigen von der Entsorgungswirtschaft wie auch vom bvse immer gefordert - nicht zu den Preisen einer Billigdeponierung zu haben ist, ist keine neue Erkenntnis seit dem 1. Juni 2005. Die Entwicklung der Preise für die Behandlung der Gewerbeabfälle in den überwiegend kommunalen Müllverbrennungsanlagen wird sich zukünftig an den Kosten der Entsorgung für die privaten Haushalte orientieren. Hieraus eine Steigerung der Müllgebühren für die privaten Haushalte zu prognostizieren, ist nicht nachvollziehbar.

21.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 201/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2725
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