Trittin kritisiert Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten

19.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 195/05
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat kritisiert, dass im Juni in einem Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern mit Billigung des dortigen Umweltministeriums 6.000 Kormorane geschossen wurden. Dabei wurde nach Augenzeugenberichten im Anklamer Stadtbruch auf Jungvögel gezielt. Teilweise sollen aber auch Altvögel getötet worden sein; qualvolles Verhungern der Brut war die Folge. In einem Brief an Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling schrieb Trittin:

"Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahre 2003 eine sehr großzügige Kormoranlandesverordnung erlassen, die im Grundsatz den Abschuss von Kormoranen in den äußeren und inneren Küstengewässern sowie auf allen Fischereigewässern zulässt. Dagegen lässt die Verordnung einen Abschuss in Nationalparken und Naturschutzgebieten sowie in Brutkolonien nicht zu. Offenbar wird nun aufgrund einer Ausnahmeentscheidung aus Ihrem Geschäftsbereich auch in solchen Gebieten auf diese Tiere geschossen.

Nach Ansicht der Bundesregierung, die Ihnen aus der Bundesratsdrucksache 111/04 bekannt ist, soll es möglich sein, die durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden abzuwehren. Ob die Kormorane im Haff und im Bodden signifikante Schäden für die Fischereiwirtschaft verursachen, ist nach meiner Kenntnis in keiner Weise belegt. Deshalb sind die Abschüsse nicht gerechtfertigt."

Trittin wies ferner darauf hin, dass das Naturschutzgebiet Teil des vom Bundesamt für Naturschutz mit Bundesmitteln in Höhe von 20,76 Mio. Euro geförderten Naturschutzgroßprojektes "Peenetal-Landschaft" ist. Auch mit Blick auf die Förderauflagen mahnte er dringend eine Überprüfung der Abschusserlaubnis an.

19.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 195/05 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM2719
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