In Deutschland werden etwa 10.000 Strahlenquellen in der Forschung, der Industrie und zur Behandlung von Krebspatienten eingesetzt. Das hochradioaktive Material ist ständig in einer inaktiven Hülle aus Edelstahl sicher eingeschlossen. Wird die Umhüllung der Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies zur Verstrahlung von Menschen, Materialien und Böden in erheblichem Umfang führen. Mit einem neuen Gesetz hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Sicherheit für Mensch und Umwelt vor hochradioaktiver Strahlung gewährleistet ist.
Das neue Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen, das bereits in der vergangenen Woche die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen hat, schreibt eine lückenlose, länderübergreifende Kontrolle über den gesamten Lebensweg der radioaktiven Produkte vor. Die Hersteller müssen die Produktverantwortung für nicht mehr genutzte Strahlenquellen durch eine Rücknahmeverpflichtung übernehmen. Jede hochradioaktive Quelle erhält künftig bei ihrer Herstellung zusätzlich zum Strahlenwarnzeichen eine Identifizierungsnummer. Jede Verwendung und die Ein- und Ausfuhr aus bzw. in Nicht-EU-Staaten bedürfen einer Genehmigung.
Mit einem zentralen Register beim Bundesamt für Strahlenschutz, das bis Ende 2005 aufgebaut wird, und den neuen Regelungen wird die Sicherheit von Mensch und Umwelt vor hochradioaktiver Strahlung entscheidend verbessert - nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen Ländern, in die deutsche Hersteller hochradioaktive Strahlenquellen exportieren. Gleiches gilt für importierte Strahlenquellen.
Mit dem Gesetz, das in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet wird und in Kraft tritt, hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat die europäischen Vorgaben zu einer umfassenden Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen rechtlich umgesetzt.