Kein gravierender Engpass bei Abfallbehandlung

14.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 190/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Gewerbeabfälle vorrangig verwerten

Gewerbeabfälle vorrangig verwerten

Zu einem Gespräch über die Situation bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen sind gestern auf Einladung des Bundesumweltministeriums der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), sowie Vertreter der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft, der abfallerzeugenden Wirtschaft sowie der Unternehmensverbände der Betreiber thermischer und mechanisch-biologischer Behandlungsanlagen zusammen getroffen. Seit dem 1. Juni 2005 müssen nicht verwertbare Abfälle vor einer Ablagerung in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen behandelt werden. Das betrifft insbesondere Hausmüll und ähnliche Gewerbeabfälle.

Die Teilnehmer bestätigten erneut die anfallwirtschaftliche Notwendigkeit des Verbots der Ablagerung unbehandelter Abfälle. Sie kamen übereinstimmend zu der Auffassung, dass für die so genannten "überlassungspflichtigen Abfälle", das ist insbesondere Hausmüll der privaten Haushalte, ausreichende Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind und eine umweltverträgliche Entsorgung gewährleistet ist. Angespannt sei die Situation dagegen bei Gewerbefällen, für deren Entsorgung die Abfallerzeuger verantwortlich sind. Diese Abfälle wurden bislang überwiegend in Deponien zu geringen Preisen angenommen. Dies ist seit dem 1.6.2005 nicht mehr möglich, und diese Abfälle drängen nunmehr in die Behandlungsanlagen. Deren Kapazitäten sind damit jedoch zum Teil überfordert, da sie vor allem für die Entsorgung der Siedlungsabfälle aus den Kommunen errichtet wurden.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass es sich bei dieser Situation um zeitweilige Engpässe bei der Anpassung an die neue abfallwirtschaftliche Situation seit dem 1. Juni dieses Jahres  handele. Um diese Situation schnell und unmittelbar zu verbessern, seien die geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zur vorrangigen Verwertung auch für Gewerbeabfälle endlich umzusetzen.

Die im Gewerbe anfallenden Abfälle lassen sich zu einem großen Teil hervorragend stofflich verwerten. Sie sollten deshalb von vornherein getrennt gehalten werden, um ihrer Verwertung außerhalb der für den Hausmüll beanspruchten Anlagen zu ermöglichen. Den in Zeiten enger Rohstoffmärkte auch wirtschaftlich gebotenen Vorrang der Verwertung vor einer Beseitigung gilt es auch im Bereich gewerblicher Abfälle zu realisieren. Die Abfälle der Bürgerinnen und Bürger aus der kommunalen Sammlung werden bereits zu über 50 Prozent stofflich verwertet. Im Bereich vergleichbarer Gewerbeabfälle liegen hier noch große Potentiale. Die deutsche Entsorgungswirtschaft könne hierbei den gewerblichen Abfallerzeugern ein leistungsfähiger Partner sein.

Darüber hinaus müssten in Bau und Planung befindliche Verbrennungsanlagen sowie mechanisch-biologische Behandlungsanlagen schnellstmöglich fertig gestellt und bestehende Anlagen gegebenenfalls erweitert werden.

Für die heizwertreichen Abfallbestandteile sollten darüber hinaus die vorhandenen Mitverbrennungskapazitäten in Kraft- und Zementwerken genutzt werden. Von den gesetzlich in engem Rahmen gegebenen Möglichkeiten, Abfälle temporär in ordnungsgemäß genehmigten und gesicherten Lagern zwischen zu lagern oder in ausländischen Anlagen mit vergleichbaren Standards wie in Deutschland zu verwerten, sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.

14.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 190/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2713
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