Jürgen Trittin: Mehr Möglichkeiten für Unternehmen im Klimaschutz

09.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 182/05
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Mit dem neuen Projektmechanismen-Gesetz und dem bereits wirksamen Emissionshandel sieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Unternehmen in einer guten Position. "Die Bundesregierung hat die zentralen rechtlichen Grundlagen für mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz geschaffen. Es liegt nun in der freien Entscheidung jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beiträge erbringen will: Sei es durch mehr Energieeffizienz im eigenen Bereich, sei es durch Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es diese für Projekte außerhalb Deutschlands oder Europas selbst erwirbt", so Trittin. Der Bundesrat hatte das Gesetz gestern verabschiedet.

Das Gesetz schafft die erforderlichen nationalen Grundlagen zur Erzeugung von Gutschriften für Emissionsminderungen, die durch Projekte im Rahmen von "Joint Implementation" und "Clean Development Mechanism" erzielt werden. Damit können Unternehmen Klimaschutzprojekte in anderen Industrieländern, so den mittel- und osteuropäischen Staaten, oder in Entwicklungsländern durchführen und im Umfang der erzielten Minderungen von Treibhausgasen Emissionsgutschriften erwerben. Außerdem können diese Emissionsgutschriften im EU-Emissionshandel genutzt werden.

Das Gesetz sieht in Abänderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vor, dass Betreiber einer dem Emissionshandel unterliegenden Anlage ihre Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen auch durch Abgabe von Emissionsgutschriften aus derartigen Projekten erfüllen können. Damit werden zugleich die Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt, die die Verknüpfung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Emissionshandel vorsieht.

Das Artikelgesetz enthält zudem eine Laufzeitverlängerung für die Förderung kleiner Anlagen (bis 50 Kilowatt installierter Leistung) nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG). Da eine Novelle des KWKG bis zum voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode nicht mehr möglich ist, soll diese Frist um drei Jahre verlängert werden, um den Ausbau auch der kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht zu gefährden.

09.07.2005 | Pressemitteilung Nr. 182/05 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2705
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