Zu einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Titel "Kaster: Umweltministerium wird zur 2. Wahlkampfzentrale der GRÜNEN" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Die Union ist endlich aufgewacht. Bereits am Freitag hätte sie sich über das Wirtschaftsmagazin des BMU "Umwelt macht Arbeit" aufregen können. Vor zwei Tagen hat das Bundesumweltministerium mit einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen hat, dass das Magazin an diesem Wochenende den Ausgaben dreier großer Tageszeitungen beigelegt ist.
Es geht nicht um Wahlkampf. Das Thema Umwelt und Beschäftigung war bereits 2004 Thema einer Studie des Umweltbundesamtes. Die Überlegungen für das Wirtschaftsmagazin begannen im Frühjahr, als sich Aussagen häuften, Umweltschutz sei verantwortlich für die Arbeitslosigkeit. In dem Wirtschaftsmagazin wird sehr sachlich und anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie ökologische Modernisierung für Beschäftigung sorgt. Bereits der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Unterstellung, dass die Umwelt schuld sei am Jobmangel zurückgewiesen: "Weniger oder gar unterlassener Umweltschutz würde nicht mehr, sondern weniger Arbeitsplätze bedeuten," mahnte er. Von Werbung für eine Partei kann da nicht die Rede sein.
Was die CDU für die Arbeit des Visa-Untersuchungsausschusses durch das Verfassungsgericht hat feststellen lassen, gilt auch hier: Von Wahlen ist erst nach einer Entscheidung des Bundespräsidenten auszugehen. Die Wahlkampfzeit beginnt, wenn der Bundespräsident den Wahltermin festgelegt hat.
Der Haushaltsausschuss hat sich die sehr subjektive Auffassung des Rechnungshofes nicht zu eigen gemacht. Solche Behauptungen werden auch durch Wiederholung nicht zutreffender.
Das Wirtschaftsmagazin des BMU ist mit einer Gesamtauflage von 1,3 Millionen Exemplaren einmalig der Süddeutschen Zeitung, Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und dem Tagesspiegel am Sonntag beigelegt. Die Herstellungs- und Beilagekosten belaufen sich auf rund 15 Cent pro Exemplar (ohne Mehrwertsteuer).
Guten Morgen, Herr Kaster
03.07.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
03.07.2005
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Pressemitteilung
Nr. 177/05
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