Vorsorgeprinzip bei Zulassung von Genmais gilt auch weiterhin

24.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 171/05
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Umweltminister-Rat lehnt Vorschlag der Kommission ab

Umweltminister-Rat lehnt Vorschlag der Kommission ab

Die Bundesregierung darf die Zulassung von bestimmten gentechnisch veränderten Maissorten auch weiterhin durch nationale Schutzmaßnahmen einschränken. Der Umweltministerrat der EU wies heute in Luxemburg einen Vorschlag der Kommission zurück, mit dem Deutschland, Österreich und Luxemburg aufgefordert worden wären, die Genmaislinie Bt176 unbeschränkt zuzulassen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte den Ratsbeschluß: "Wir haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass Bt176 wegen vergleichsweise hoher Toxingehalte eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Für mich war es von herausragender Bedeutung, dass ein gentechnisch veränderter Organismus mit erheblichen ökologischen Risiken in Deutschland weiterhin nicht zur Anwendung kommt. Es ist ein sehr großer Erfolg, dass dies heute gelungen ist! Der Rat hat unsere am Vorsorgeprinzip orientierte Politik bestätigt."

In einem zweiten Ratsbeschluß ging es um die Zulassung der Maislinie MON863 zum Import als Futtermittel und für die industrielle Produktion. Auch dieser Vorschlag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Die EU-Kommission kann nun selber entscheiden, ob diese Maislinie zugelassen wird oder nicht. Allerdings soll die Entscheidung erst dann in Kraft treten, wenn auch über die Zulassung als Lebensmittel entschieden worden ist.

Deutschland stimmte im Rat zwar für die Zulassung von MON863, gab jedoch zu Protokoll, dass die Bundesregierung weitere Untersuchungen zur Gesundheitsverträglichkeit dieser Maislinie für erforderlich hält. MON863 war in der Öffentlichkeit in die Kritik geraten, weil die Firma Monsanto eine völlig inakzeptable Geheimpolitik betrieb und vorliegende Untersuchungen nicht veröffentlichen wollte. Die Veröffentlichung war erst vor wenigen Tagen durch Gerichtsentscheid erzwungen worden. Belastbare Anhaltspunkte, die gegen eine Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Produktion sprechen, wurden von den zuständigen Fachbehörden nicht iden-tifiziert.

24.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 171/05 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2694
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.