Blauer Engel für elastische Fußbodenbeläge, Matratzen und elektrische Wärmepumpen

24.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 169/05
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Matratzen und Fußbodenbeläge können mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, wenn sie die von der Jury Umweltzeichen festgelegten anspruchsvolle Kriterien zum Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllen. Damit die Produkte den Blauen Engel erhalten können, werden sie von anerkannten Prüfstellen in umfangreichen Prüfkammermessungen getestet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ausgasungsverhalten der Produkte: Bei ihrer Verwendung dürfen nur Spuren organischer Verbindungen frei werden. Der Vorsitzende der Jury-Umweltzeichen, Gerd Billen: "Matratzen sollten besonders emissionsarm sein, da der Mensch beim Schlafen direkt auf ihnen liegt und saubere Luft atmen möchte. Der Blaue Engel hilft bei der Kaufentscheidung."

Die Kriterien wurden aus den bereits bestehenden Anforderungen für das Europäische Umweltzeichen, die Euro-Margerite, abgeleitet und ergänzt. Beim Blauen Engel sind die Emissionsanforderungen und die Qualitätskriterien strenger.

Der Blaue Engel ist bereits bei vielen Produkten im Innenraum ein Begriff: schadstoffarme Lacke, emissionsarme Farben, Bodenbelags-Klebstoffe, Parkett, Linoleum, Möbel und andere Produkte sind mit dem Umweltzeichen erhältlich. Elastische Fußbodenbeläge ergänzen diese Produktreihe. Neben ihrer Emissionsarmut müssen sie vollkommen frei von Weichmachern sein. Auch halogenorganische Verbindungen, zum Beispiel Flammschutzmittel, dürfen bei der Produktion nicht eingesetzt werden.

Neben gasbetriebenen Wärmepumpen können jetzt auch elektrische Wärmepumpen mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, wenn sie besonders energieeffizient arbeiten. Für die ökologische Bewertung wird der TEWI-Wert (Total Equivalent Warming Impact) als Systemparameter vorgegeben. Dieser Bilanzwert beschreibt die Klimawirkung einer Anlage.

24.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 169/05 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM2692
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