Margareta Wolf: Vorrang für Hochwasserschutz und umweltfreundliche Schifffahrt

23.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 167/05
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Vorsorgender Hochwasserschutz braucht eine größere Dynamik. Dies betonte Margareta Wolf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, auf der Flussgebietskonferenz 2005 der Bundesregierung in Berlin: "Hochwasserschutz kann nicht nur reine Gefahrenabwehr sein. Die Politik der Bundesregierung zielt auf Vorsorge und Schadensbegrenzung. Wichtig ist deshalb vor allem, den Flüssen mehr Raum zu geben." Wolf rief die Länder dazu auf, das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz umzusetzen und die Schadenspotenziale an den Flüssen zu minimieren.

Die Parlamentarische Staatssekretärin weiter: "Das 5-Punkte-Programm der Bundesregierung fordert, den Flussausbau zu überprüfen und die Schifffahrt auf unseren Flüssen umweltfreundlich zu entwickeln. Denn die Schifffahrt kann eine umweltfreundliche Art des Transports darstellen, andererseits sind Ausbau und Unterhaltung von Flüssen als Schifffahrtswege mit erheblichen Eingriffen in das Ökosystem Fluss verbunden."

Zur Bedeutung des Binnenschiffs als Verkehrsträger sagte Wolf: "Je mehr Güter ein eingesetzter Infrastruktur-Euro von den Lkws auf die Wasserstraßen bringt, und je weniger Naturbelastungen er verursacht, desto besser. Dies muss die Richtschnur für eine zukunftsgerichtete Wasserstraßenpolitik sein."

Diesem folgen auch die Grundsätze für die Unterhaltung der Elbe als Wasserstraße, die nun zwischen BMU und BMVBW vereinbart wurden. Hierzu unterstrich Wolf: "Natur und Umwelt sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden." Man müsse im Einzelfall entscheiden, ob eine Baggerung ausreicht oder Flussbauwerke errichtet oder instand gesetzt werden müssen.

23.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 167/05 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2690
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