Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute gemeinsam mit Vertretern der Bundesarchitektenkammer (BAK) und des Bundes Deutscher Architekten (BDA) zu einem bundesweiten Architekturwettbewerb "Photovoltaik und Design" aufgerufen. Der Wettbewerb soll Architekten, Planer und Bauherren dazu anregen, die gestalterischen Möglichkeiten der Photovoltaik kreativ auszuschöpfen. Den fünf Gewinnern winken jeweils 20.000 Euro. Trittin: "Photovoltaik-Module sind viel zu schade, um sie einfallslos als reine Stromlieferanten aufs Dach zu schrauben. Sie können auch als Witterungs-, Sonnen-, Schall- und Sichtschutz sowie Wärmedämmung dienen. Dies macht sie zum idealen Gestaltungselement für Architektur."
Der Wettbewerb wird vom BDA und der BAK unterstützt. Beide Verbände kooperieren mit dem Bundesumweltministerium. BAK-Vizepräsident Joachim Brenncke betonte: "Die Architekten haben dabei die Aufgabe, in der Planung die Potenziale effizienter Energienutzung auszuschöpfen und in zeitgemässe Architektur umzusetzen. Der vom Bundesumweltminister ausgelobte Architekturwettbewerb Photovoltaik ist ein notwendiger, wichtiger Schritt zu mehr Vielfalt und Qualität."
Die Vorsitzende des BDA Berlin, Christine Edmaier, ergänzte: "Als ein zentrales Ziel des BDA ist die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt definiert. Daher ist es für Architekten ein zentrales Anliegen, die gestalterischen und funktionalen Ansprüche an die Architektur mit den ökologischen Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen. Ob Nachhaltigkeit allerdings zum Aushängeschild für eine ästhetische Gestaltung werden kann, sollte nur in Verbindung mit der Gesamtqualität des Gebäudes diskutiert und beurteilt werden."
Der Architekturwettbewerb wird in Kürze mit einem Interessenbekundungsverfahren starten. Ziel ist, Architektur und Photovoltaiknutzung innovativ miteinander zu verbinden. Neben Preisgeldern für die Gewinner sollen ausgewählte Projekte eine Förderung als Demonstrationsvorhaben aus dem "Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen" des Bundesumweltministeriums erhalten. Die Wettbewerbsbeiträge sollen sich auf Planungen, auf "Projekte im Werden" und nicht auf bereits fertiggestellte Projekte beziehen. Neubauten werden dabei ebenso berücksichtigt wie Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand. Eine Konzentration auf sich konkret in der Planung befindliche Projekte aller Gebäudearten soll die Investitionsbereitschaft fördern und Anreize zur Nachahmung schaffen.