Bundesregierung zieht positive Bilanz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

15.06.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 150/05
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz"

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz"

Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bestens bewährt. Es hat den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 10 Prozent gesteigert. Dadurch sorgen erneuerbare Energien für die Vermeidung von 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr und schaffen Arbeit für inzwischen 130.000 Beschäftigte. Dies geht aus der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Erneuerbare Energien in Deutschland" hervor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. "Das EEG hat sich als das beste Instrument zur rechten Zeit am richtigen Platz erwiesen", so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Die Antwort widerlegt einige häufig von Gegnern der erneuerbaren Energien verbreitete Vorurteile. So kann von den angeblich hohen Kosten für die Verbraucher nicht die Rede sein. Das EEG hat am gesamten Strompreis der Haushalte einen Anteil von nur 3 Prozent. Die nominalen Strompreisanstiege der vergangenen Jahre für Haushalte sind vor allem eine Folge von Preißteigerungen bei "Produktion, Transport und Vertrieb" von Strom, sind also vorwiegend durch die Stromkonzerne verursacht. Das EEG bewirkt den schnellen Ausbau von Windenergieanlagen, Biomassekraftwerken und Photovoltaikanlagen, ist aber kaum für die nominalen Strompreißteigerungen verantwortlich.

Aus der Antwort geht hervor, dass das EEG im Vergleich zu anderen Instrumenten zur Förderung der Erneuerbaren Energien, wie beispielsweise das in Großbritannien oder Italien verwendete Quotenmodell, kostengünstiger ist. Ein Wechsel des Instruments wäre also, ein Ausbau in gleichem Umfang unterstellt, für die Stromkunden teurer. Ein vergleichbarer Ausbau allerdings wäre nicht zu erwarten. Denn Länder wie Großbritannien, Italien oder Polen, die keine mit dem EEG vergleichbare Einspeiseregelung haben, können keinen vergleichbaren Erfolg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vorweisen. Anders beispielsweise Spanien, wo im letzten Jahr erstmals mehr Windräder dazugebaut wurden als in Deutschland. Entsprechend verfügen in der EU inzwischen 16 Staaten über ein Einspeisesystem vergleichbar mit dem EEG.

15.06.2005 | Pressemitteilung Nr. 150/05 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2673
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