Bei der Eröffnung des Kongresses zur praktischen Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Frankfurt/Main sagte Margareta Wolf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: "Die Rücknahme und Verwertung alter Elektro- und Elektronikgeräte ist ein Beispiel für nachhaltige Umweltpolitik. Stoffkreisläufe werden geschlossen, Ressourcen geschont und Belastungen mit Schadstoffen vermieden." Das Gesetz ist im März 2005 in Kraft getreten. Veranstalter des Kongresses sind die Branchenverbände ZVEI und BITKOM.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen, nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Ab Juli 2006 dürfen zudem bestimmte Schwermetalle wie Blei oder Cadmium und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden.
Damit greift das Prinzip der Produktverantwortung auch beim Elektroschrott. Das Gesetz zielt darauf, langlebigere und besser zu verwertende Neugeräte zu produzieren. Denn kaum ein Markt in Europa wächst so schnell wie der für Elektro- und Elektronikgeräte. In Deutschland fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an, diese Menge füllt einen Güterzug, der von Flensburg bis München reichen würde.
Der Startschuss für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist erfolgt: Ab 24. November 2005 müssen alle Hersteller registriert sein, wenn sie Elektrogeräte auf den Markt bringen. Registrierungsstelle wird die von der Wirtschaft im August 2004 als "Stiftung Elektroaltgeräte Register" (EAR) gegründete und voraussichtlich im Juli 2005 mit behördlichen Befugnissen versehene Gemeinsame Stelle der Hersteller unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes sein. Die Registrierung kann dann bereits im Juli 2005 beginnen.