Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Gesetzesvorhaben zur Umweltpolitik auf den Weg gebracht. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin wurden die Deponieverwertungsverordnung und die Änderung der Altfahrzeug-Verordnung beschlossen. Das Abkommen zum Schutz von Kleinwalen wird erweitert. Außerdem beschloss das Kabinett eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik.
Die Vorhaben im Einzelnen:
Deponieverwertungsverordnung:
Für die Verwertung von Abfällen werden strenge Maßstäbe vorgegeben. Abfälle dürfen für Baumassnahmen nur eingesetzt werden, wenn es dafür eine bautechnische Notwendigkeit gibt. Insbesondere wird dabei die Qualität der Abfälle einbezogen. Damit wird der Scheinverwertung auf Deponien ein Riegel vorgeschoben. Die Verordnung, der bereits der Bundesrat zugestimmt hat, muss noch vom Bundestag verabschiedet werden; sie soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Altfahrzeug-Verordnung:
Zukünftig unterliegen Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht den Bestimmungen der Verordnung. Hierzu gehören insbesondere Wohnmobile. Hiermit entspricht die Bundesregierung Vorgaben der Europäischen Kommission. Sie erwartet, dass eine zwischenzeitlich eingereichte Klage der Kommission beim Europäischen Gerichtshof zurückgenommen wird. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen.
Besserer Schutz für Kleinwale:
Der Schutz von Delfinen, Tümmlern und anderen kleinen Walen in Nordeuropa wird erweitert. Dem bisherigen Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee werden weite Seegebiete hinzugefügt. Den Kleinwalen drohen erhebliche durch den Menschen verursachte tödliche Gefahren, z. B. durch Fischerei und Umweltverschmutzung. Von der Bundesregierung wird insbesondere die Entwicklung von Rettungsplänen für Schweinswale in der Nord- und Ostsee unterstützt.
Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik:
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Wirtschaft in erheblichem Umfang entlastet werden konnte. Damit dokumentiert auch dieses Vorhaben, dass die Bundesregierung den Bürokratieabbau aktiv vorantreibt.