Neuregelung zum Dosenpfand tritt in Kraft

25.05.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 130/05
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesregierung verkündet Pfand-Novelle und beschließt neue Mindestquoten für die Verwertung von Verpackungen

Bundesregierung verkündet Pfand-Novelle und beschließt neue Mindestquoten für die Verwertung von Verpackungen

Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen tritt am Sonnabend (28. Mai 2005) in Kraft. Trittin: "Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getränkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit." Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europäischen Vorgaben.

Die Dritte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird am 27. Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen waren vom Bundesrat am 17. Dezember 2004 verabschiedet worden. Vor der Verkündung musste die Neuregelung der Pfandpflicht bei der Europäischen Union notifiziert werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure pfandpflichtig, unabhängig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent.

Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand.

Pfandfrei bleiben Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Getränkekartons.

Die so genannten Insellösungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdrücklichen Wunsch der Europäischen Kommission. Die Übergangsfrist von 12 Monaten hat der Bundesrat eingeräumt, um Bedenken des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen.

Weitere EU-Vorgaben hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin übernommen. Nach der EU-Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfälle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spätestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 % (bei Holz) und 60 % (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen. Für Kunststoffverpackungen wird - wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung - eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht überführt.

Trittin: "Diese neuen Mindestvorgaben werden bei uns zu keinen Veränderungen in der Praxis führen. In Deutschland verwerten und recyceln wir bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen und schonen damit die Umwelt.

25.05.2005 | Pressemitteilung Nr. 130/05 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM2650
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