Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klagen ab
Die Gegner der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen haben erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute Klagen mehrerer Getränkeimporteure abgewiesen. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung und forderte die Pfandgegner auf, sich nun an der Vereinheitlichung der bestehenden Pfandsysteme zu beteiligen, die der überwiegende Teil des Handels und der Getränkeindustrie in Angriff genommen haben.
Die Getränkeimporteure sahen ihre Marktchancen durch die Pfandregelung beeinträchtigt und hielten die Pfandpflicht für unvereinbar mit europäischem Recht. Diese Auffassung haben die Stuttgarter Richter nicht bestätigt. Die Entscheidung des VG Stuttgart erging in dem Folgeverfahren aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember 2004. Der EuGH hatte es damals dem nationalen Gericht überlassen, festzustellen, ob in Deutschland ein arbeitsfähiges Pfand-/Rücknahmesystem bestehe.
Die Pfandpflicht war bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren vor Gericht bestätigt worden, jüngst durch die Entscheidung des OVG Berlin vom 21. April 2005.