Vorbeugender Hochwasserschutz wird wesentlich verbessert
Das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf den Weg gebrachte neue Hochwasserschutzgesetz tritt morgen in Kraft. "Damit wird die Hochwasservorsorge in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt und wesentlich verbessert," erklärte Trittin. Mit dem Hochwasserschutzgesetz werden erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich. Das Gesetz basiert auf dem 5-Punkte-Programm der Bundesregierung, das diese unmittelbar nach dem verheerenden Elbehochwasser im Sommer 2002 vorgelegt hatte. Allein diese Katastrophe hat in Deutschland 21 Todesopfer gefordert und mehr als 10 Mrd. Euro an Sachschäden verursacht.
Bundestag und Bundesrat hatten im März einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses gebilligt. Mit dem neuen Gesetz werden die Bundesländer verpflichtet, mehr Überschwemmungsgebiete als bisher auszuweisen. Sie müssen die Gewässer oder Gewässerstrecken bestimmen, an denen wegen drohender Hochwasserschäden Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Über diese Entscheidung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete muss für Bereiche mit hohem Schadenspotential innerhalb von fünf Jahren, in den übrigen gefährdeten Bereichen innerhalb von sieben Jahren erfolgen. Bei der Festsetzung ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Berechnungsgrundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein so genanntes 100jährliches Hochwasser, also ein Ereignis, dass statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist.
Es wird erstmals ein bundesweites, ab morgen wirksames Verbot für die Planung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten gesetzlich geregelt. In solchen Gebieten dürfen keine neuen Gebäude mehr geplant werden. Ausnahmen sind nur unter Einhaltung von neun enggefassten Bedingungen möglich, die für jeden einzelnen Fall sämtlich erfüllt werden müssen. Dazu gehört etwa, dass eine betroffene Gemeinde keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung hat, dass Gefahren für Leib und Leben oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind und die neuen Gebäude hochwasserangepasst errichtet werden müssen. "Gerade im Baubereich darf nicht sehenden Auges neues Schadenspotenzial entlang der Gewässer geschaffen werden," betonte Bundesumweltminister Trittin. In Überschwemmungsgebieten müssen zudem Ölheizungsanlagen hochwassersicher errichtet beziehungsweise nachgerüstet werden.
Die Installation neuer Ölheizungen kann auch verboten werden, wenn zu große Schäden drohen. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen die Länder dafür sorgen, dass Bodenerosion und Schadstoffeinträge in die Gewässer vermieden oder verringert werden.
Von den Ländern sind innerhalb von vier Jahren Pläne aufzustellen, um den Hochwasserschutz entlang der Flüsse zu koordinieren, sofern solche Hochwasserschutzpläne nicht bereits vorhanden sind. Diese Pläne müssen ebenfalls auf ein 100jährliches Hochwasser ausgelegt sein. Bei der Aufstellung der Pläne können die Interessen der Ober- und Unterlieger an einem Gewässer aufeinander abgestimmt werden.
Zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten müssen die Länder überschwemmungsgefährdete Gebiete festlegen. Damit werden die Hochwassergefahren beispielsweise hinter Deichen dargestellt, um die betroffene Bevölkerung sowie die planenden Kommunen zu sensibilisieren. Trittin: "Auch Deiche bieten keinen 100%igen Schutz vor Überschwemmungen, wie über 200 Deichbrüche bei der Hochwasserkatastrophe im Einzugsgebiet der Elbe gezeigt haben." Die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete müssen in den Raumordnungsplänen, den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Damit soll die Gefahr von Überflutungen frühzeitig bewusst gemacht werden.