Trittin: Bürokratieabbau im Abfallrecht kommt der Umwelt und der Verwaltung zugute

04.05.2005
blauer Himmel mit Wolken und scheinender Sonne
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 109/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kabinett beschließt einfachere abfallrechtliche Überwachung

Kabinett beschließt einfachere abfallrechtliche Überwachung

Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin Regelungen zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen. Trittin: "Das Überwachungsverfahren wird künftig effizienter und kostengünstiger und den Anforderungen einer modernen Umweltschutzverwaltung gerecht. Davon profitieren nicht nur Vollzugsbehörden und Wirtschaftsunternehmen, sondern vor allem auch die Umwelt."

Derzeit fallen in Deutschland rund 380 Millionen Tonnen Abfälle pro Jahr an. Zur Überwachung werden bislang pro Jahr bis zu 120.000 Entsorgungsnachweise und bis zu 2,5 Millionen Begleitscheine in Papierform geführt und der Behörde zur Prüfung vorgelegt. In Zeiten hoch entwickelter EDV entspricht dieses Verfahren nicht mehr einer zeitgemäßen Umweltschutzverwaltung. Der bisherige Aufwand bereitet zudem nicht nur der Wirtschaft, sondern vor dem Hintergrund schrumpfender Personalhaushalte auch den Umweltverwaltungen zunehmend Probleme.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf und der Verordnung wird das abfallrechtliche Überwachungsverfahren durchgreifend modernisiert: Das deutsche Verfahrensrecht wird zunächst noch stärker als bisher stringent mit den EU-rechtlichen Begrifflichkeiten und Überwachungsregelungen harmonisiert. So muss künftig der bisher gebrauchte Begriff "besonders überwachungsbedürftige Abfälle" durch den EU-rechtlichen "gefährliche abfälle" ersetzt werden. Die alten "Nachweisbücher" werden durch europaweit übliche "Entsorgungsregister" ersetzt. Dies schafft gerade für international arbeitende Unternehmen höhere Rechtssicherheit und Transparenz und wird in Zukunft die Umsetzung von Änderungen des EU-Rechts erheblich erleichtern.

Gleichzeitig wird das Nachweisverfahren erstmals bundesweit für die Nutzung moderner Kommunikationstechniken geöffnet. Hierdurch werden der Austausch von Nachweisdaten erleichtert und Kosten gesenkt. Die Behörden werden entlastet und können aufgrund schnellerer und verbesserter Verfügbarkeit der Nachweisdaten die Überwachung effizienter ausgestalten. Übergangsregelungen werden Behörden und Wirtschaft den Einstieg in die EDV erleichtern. Im Jahre 2010 soll die EDV flächendeckend eingeführt sein.

Schließlich werden weitere Verfahrenserleichterungen eingeführt wie etwa bei der freiwilligen Rücknahme von Produktabfällen durch Hersteller im Rahmen der Produktverantwortung. Zudem werden Überwachungsinstrumente gestrichen, die sich im Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht bewährt haben. Die Pflicht zur Führung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen wird daher aufgehoben.

Die Vereinfachungsvorschläge sind von Experten aus Bund und Ländern unter Einbindung der Wirtschaft sorgfältig vorbereitet worden. Ein Beschluss der Umweltministerkonferenz stellt zudem sicher, dass die Länder mit den praktischen Vollzugsvorbereitungen zur Nutzung der EDV bereits parallel zum weiteren Rechtsetzungsverfahren beginnen. Bei entsprechender Unterstützung der Länder kann das Gesetz- und Verordnungsvorhaben Anfang 2006 abgeschlossen werden.

Die Steigerung der Effizienz der Umweltverwaltung ist Kernanliegen der Umweltpolitik. Die Bundesregierung tritt mit der Vereinfachung des abfallrechtlichen Überwachungsverfahrens den Beweis an, dass eine sorgfältig durchdachte Verfahrensentschlackung nicht zu weniger, sondern zu einem besseren Umweltschutz führt.

04.05.2005 | Pressemitteilung Nr. 109/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2629
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