Bundesregierung macht Weg zur Nutzung flexibler Mechanismen frei
Energiewirtschaft und Industrie können künftig die Kosten für ihre Beiträge zum Klimaschutz durch die Nutzung neuer marktwirtschaftlicher Instrumente senken. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin das Gesetz zur Einführung projektbezogener Klimaschutz-Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll. Das Gesetz ermöglicht es deutschen Firmen, Klimaschutzprojekte gemeinsam mit Unternehmen in mittel- und osteuropäischen Staaten umzusetzen oder in Entwicklungsländern zu realisieren. Derartige Klimaschutzprojekte können deutlich niedrigere Kosten für die Minderung von Treibhausgasemissionen erzeugen als Maßnahmen in Deutschland oder der Kauf von Emissionszertifikaten im europäischen Emissionshandel.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Es liegt nun in der Entscheidung jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beiträge erbringen will: Sei es durch mehr Energieeffizienz im eigenen Bereich, sei es durch Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es für Projekte außerhalb Deutschlands bzw. Europas Emissionsgutschriften erwirbt. Maßstab sind die Kosten der verschiedenen Handlungsalternativen. Dem Welt-Klima ist es egal, wo Treibhausgase eingespart werden."
Die Auswahl solcher Gemeinschaftsprojekte ("Joint Implementation") und die Nutzung der Mechanismen für umweltgerechte Entwicklung ("Clean Development Mechanism") ist allerdings an strenge Kriterien gebunden: So ist sichergestellt, dass die klimaschutzpolitischen Ziele nicht tangiert werden und ökologisch problematischen Projekten nicht zugestimmt wird. Atomprojekte sind gänzlich ausgeschlossen. Vorhaben, die umwelt- und gesellschaftspolitische Fragen aufwerfen, brauchen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, in deren Rahmen sie ihre Unbedenklichkeit nachweisen müssen.
Die Nutzung von Emissionsgutschriften aus sogenannten "Senkenprojekten", bei denen Kohlenstoff in Biomasse eingebunden werden soll, ist nach europäischem Recht derzeit nicht zulässig. Eine Regelung hierzu wird erst möglich sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Überprüfung vorliegen, die die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2006 abgeschlossen haben will, um sie anschließend in europäisches Recht umzusetzen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit dem heutigen Beschluss und der Einführung des Emissionshandels hat die Bundesregierung nunmehr die zentralen rechtlichen Grundlagen für mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz geschaffen. Mit doppeltem Gewinn: Der Euro - richtig investiert - kann klimaschutzpolitisch und ökonomisch erhebliche Zinsen tragen!"