Bundesregierung schafft Voraussetzung für den Bezug von Ökostrom durch Behörden

03.05.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 106/05
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Pilotausschreibung des BMU soll Schule machen

Pilotausschreibung des BMU soll Schule machen

Mit dem Bezug von Ökostrom können öffentliche Auftraggeber einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine Pilotfunktion hat dabei das Bundesumweltministerium (BMU) übernommen, das bereits im zweiten Halbjahr 2003 die Lieferung von Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien europaweit ausgeschrieben hat. Neben dem BMU beziehen noch das Bundeskanzleramt sowie die Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie des Innern vollständig oder anteilig Ökostrom. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

In der Antwort wird ausgeführt, dass bis vor wenigen Jahren die Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom äußerst umstritten war. Erst durch eine neuere Interpretation des geltenden Vergaberechts durch die EU-Kommission und nachfolgender Urteile des Europäischen Gerichtshofs besteht genügend Rechtssicherheit. Danach ist die Ausschreibung von Ökostrom nach geltendem Vergaberecht zulässig. Darüber hinaus können auch noch Umwelteigenschaften als Zuschlagskriterium festgelegt werden.

Dem BMU kam es bei seiner Pilotausschreibung vor allem auf die Verknüpfung der komplizierten vergaberechtlichen Anforderungen mit einem zusätzlichen Nutzen für die Umwelt an. Dabei war es von vorneherein angestrebt, diese Anforderungen anhand der Erfahrungen aus der Ausschreibung weiterzuentwickeln und anschließend öffentlichen Auftraggebern in Form einer Arbeitshilfe zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen werden auch Vorschläge der an der Ausschreibung beteiligten Bieter geprüft. Die Arbeitshilfe wird voraussichtlich zur Mitte des Jahres vorliegen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter ausführt, ist der Anteil des Ökostroms an dem gesamten Strombezug der Bundesbehörden aus den bisher bestehenden rechtlichen Gründen noch gering. Mit dem Abschluss der Arbeiten zur Ausgestaltung einer rechtssicheren und ökologisch anspruchsvollen Ausschreibung liegen die Voraussetzungen vor, diesen Anteil zu steigern. Dabei wird die Bundesregierung auch prüfen, ob eine Verpflichtung zur Beschaffung von Ökostrom in den Bundesressorts eingeführt werden soll.

03.05.2005 | Pressemitteilung Nr. 106/05 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2626
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