Bürokratieabbau im Abfallrecht

07.04.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 082/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Baake: Abfallrechtliche Überwachung effizienter gestalten

Baake: Abfallrechtliche Überwachung effizienter gestalten

Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, hat eine Bürokratie-Abbau-Initiative der Bundesregierung im Abfallrecht angekündigt. "Wir wollen und werden die abfallrechtliche Überwachung neu ordnen, um sie effektiver und kostengünstiger zu gestalten", sagte Baake heute auf dem 17. Kasseler Abfallforum in Kassel. Derzeit fallen in Deutschland rund 380 Millionen Tonnen Abfälle pro Jahr an. Die abfallrechtliche Überwachung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Abfälle jeweils umweltverträglich in dafür geeigneten Anlagen verwertet oder beseitigt werden.

Die Überwachungsverfahren waren eingeführt worden, weil Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre deutsche Sonderabfälle illegal im Ausland aufgetaucht waren, beispielsweise in Rumänien, Albanien und Portugal. "Diese Probleme sind weitestgehend abgestellt. Jetzt wollen wir das Nachweisverfahren vereinfachen, in dem wir die Abläufe straffen, die Anforderungen mit der EU harmonisieren und die Einführung elektronischer Verfahren ermögliche", so Baake. Bisher sind pro Jahr bis zu 120.000 Entsorgungsnachweise und bis zu 2,5 Millionen Begleitscheine zu führen und den Behörden zur Prüfung vorzulegen. Das Nachweisverfahren wird darüber hinaus bislang weitgehend auf Papier abgewickelt, da ein bundesweiter EDV-Verbund zwischen der Wirtschaft und den rund 260 betroffenen Dienststellen der Länder nicht besteht.

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vorgelegt, der derzeit mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert wird. Darin werden unter anderem die deutschen und EU-Anforderungen harmonisiert. Dies erleichtert die Arbeit international agierender Unternehmen. Zudem werden die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen aufgehoben und das Nachweisverfahren bundesweit für die Nutzung moderner Kommunikationstechniken geöffnet. "Wir wollen das Gesetz am 4. Mai im Bundeskabinett beschließen, damit der Bundesrat noch vor der Sommerpause darüber beraten kann", sagte Baake.

07.04.2005 | Pressemitteilung Nr. 082/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2598
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